Am Montagabend hat Rumäniens Verfassungsgericht die Ergebnisse der ersten Runde der Präsidentschaftswahl mit einem klaren Urteil anerkannt. Dies öffnet den Weg für die entscheidende Stichwahl am 8. Dezember. Der unterlegene Kandidat Cristian Terhes hatte zuvor einen Antrag auf Annullierung der Wahl eingereicht, wurde jedoch von den Richtern einstimmig abgewiesen, wie der Präsident des Gerichts, Marian Enache, vor der Presse verkündete. Dabei kritisierte Terhes die Wahlkampffinanzierung des rechtsextremen Kandidaten Calin Georgescu, der im ersten Wahlgang mit der meisten Unterstützung ins Ziel ging.
In der bevorstehenden Stichwahl stehen sich der rechtsextreme Georgescu und die konservativ-liberale Reformpolitikerin Elena Lasconi gegenüber, die in der ersten Runde den zweiten Platz belegte. Terhes' Antrag auf Anfechtung wurde abgelehnt, nachdem eine erneute Auszählung der Stimmen in der ersten Runde durchgeführt wurde, die die Platzierungen bestätigte. Die Situation wird durch die überraschend starke Leistung der rechtsextremen Parteien bei den Parlamentswahlen am gleichen Tag weiter kompliziert, wo die sozialdemokratische PSD zwar als stärkste Partei hervorging, jedoch auch die rechtsextremen Gruppierungen einen signifikanten Einfluss zeigen, wie Augsburger Allgemeine berichtete.
Mit Georgescu, der enge Verbindungen zu Russland pflegt, und Lasconi, welche westliche Werte verkörpert, wird die bevorstehende Wahl entscheidend für die politische Ausrichtung Rumäniens. Die Verfassung Rumäniens erlaubt die Annullierung einer Wahl nur bei nachgewiesenem Betrug, was die Hürden für Terhes umso höher macht, um noch Änderungen herbeizuführen. Diese Wahl könnte daher nicht nur über die Zukunft des Präsidentenamtes entscheiden, sondern auch über die gesamte politische Landschaft des Landes, da die Wähler zwischen extremen und moderaten Ansichten wählen müssen.
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