Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat bei einer Online-Pressekonferenz entschieden klar Stellung bezogen und jegliche Abtretung von Gebieten an Russland ausgeschlossen. Laut Selenskyj gibt es aus juristischer Sicht keine Möglichkeit, Gebiete abzutreten. Darüber hinaus betonte er, dass gemäß ukrainischem Recht, der Verfassung und dem Völkerrecht kein Recht auf Gebietsabtretungen bestehe. Diese Erklärung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Forderungen Russlands, auf besetzte und verwüstete Gebiete zu verzichten, was im Kontext von Friedensverhandlungen diskutiert wird. Die territoriale Integrität der Ukraine bleibt ein zentrales Streitpunkt im Rahmen der Verhandlung über einen überarbeiteten US-Friedensplan für ein Ende des Ukraine-Kriegs
oe24 berichtet, dass eine überarbeitete Version dieses Plans, die von 28 auf 20 Punkte gekürzt wurde, bis Dienstag an Washington übermittelt werden soll. Offenbar wurden „offen Ukraine-feindliche Positionen“ entfernt, was auf eine mögliche Anpassung an die Dynamiken des Konflikts hinweist. Selenskyj äußerte weiterhin, dass die USA versuchen, einen Kompromiss zu erzielen, jedoch noch keine Lösung gefunden wurde.
Kontext der Friedensverhandlungen
Die Fragen rund um Gebietsabtretungen wirken sich unmittelbar auf die Gespräche aus, die Selenskyj mit führenden westlichen Staats- und Regierungschefs führte. Er traf sich kürzlich in London mit dem deutschen Kanzler Friedrich Merz, dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und dem britischen Premierminister Keir Starmer, um über den US-Plan zu beraten. Am Abend planten Selenskyj und seine Delegation, die Spitzen von EU und NATO in Brüssel zu treffen, bevor sie nach Rom reisen. Sicherheitsgarantien für die Ukraine sind ein weiteres wichtiges Thema seiner Gespräche.
Russland besteht weiterhin auf der Abtretung von Territorien im Osten der Ukraine, insbesondere des Donbass. Während einer Konferenz unterstrich der Völkerrechtsexperte Pierre Thielbörger, dass eine Friedensvereinbarung nur mit der Zustimmung der Ukraine möglich sei. Entscheidungen über die Ukraine ohne deren Zustimmung wären völkerrechtlich undenkbar und ein Vertrag, der unter Zwang zustande kommt, ist im Völkerrecht nichtig Tagesschau weist darauf hin.
Völkerrechtliche Aspekte
Mit der gegenwärtigen militärischen Aggression ist eine freiwillige Zustimmung der Ukraine zu Gebietsabtretungen nicht machbar, was die völkerrechtlichen Herausforderungen verdeutlicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass bei den Referenden über die Einverleibung der Krim sowie der vier anderen Regionen Menschenrechtsverletzungen stattfanden. Zudem gehört die Krim nach einem völkerrechtlichen Vertrag von 2003 zur Ukraine, was die Argumentation Russlands in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker weiter entkräftet.
LTO erklärt, dass der ukrainischen Verfassung zufolge eine Abstimmung der Bevölkerung bei Änderungen des Staatsgebiets erforderlich ist. Unter den bestehenden Bedingungen könnte die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung zu territoriale Entscheidungen nicht als gegeben gelten. Diese Aspekte seien nicht nur auf rechtlicher Ebene, sondern auch als Teil der politischen Realitäten von größter Bedeutung.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine noch lange nicht gelöst ist. Selenskyjs Position zur Unantastbarkeit der ukrainischen Gebietsansprüche steht im Mittelpunkt der aktuellen politischen Gespräche, die von den westlichen Staaten kritisch beobachtet werden. Die Herausforderungen des Völkerrechts und die gravierenden militärischen Aggressionen setzen den Rahmen für zukünftige Verhandlungen und die Möglichkeit eines Friedensschlusses.