Klagenfurter Flughafen: Gericht lehnt Rückverstaatlichung ab!
Gericht entscheidet gegen Rückverstaatlichung des Klagenfurter Flughafens; Lilihill erhält vorerst rechtliche Unterstützung.

Klagenfurter Flughafen: Gericht lehnt Rückverstaatlichung ab!
In einem Rechtsstreit um die Rückverstaatlichung des Klagenfurter Flughafens hat die Investmentgesellschaft Lilihill einen Etappensieg errungen. Das Handelsgericht Wien entschied, dass die Entscheidung der Stadt Klagenfurt und des Landes Kärnten, eine Call Option zu ziehen, um den Flughafen ins öffentliche Eigentum zurückzuholen, nicht rechtens war. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden, was die Verantwortlichen bereits angekündigt haben. Bürgermeister Christian Scheider (FSP) und die Beteiligungsreferentin Constance Mochar (SPÖ) unterstützen ebenfalls die Einlegung von Berufung.
Der Streit um den Klagenfurter Flughafen ist kein isolierter Fall, sondern Teil einer breiteren Diskussion über die Privatisierung von Flughäfen, die seit Jahrzehnten weltweit erfolgt. Diese Entscheidungen, so wird oft argumentiert, führen sowohl zu Vorteilen als auch zu Nachteilen für die Luftfahrtindustrie und die betroffenen Gemeinden. Vergleichbare Fälle zeigen, dass die Privatisierung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Konsequenzen hat, die in der Öffentlichkeit häufig kontrovers diskutiert werden.
Die Hintergründe der Klage
Die Lilihill-Gruppe hatte im Jahr 2018 die Mehrheit am Klagenfurter Flughafen übernommen. Zuvor hielten die Kärntner Beteiligungsverwaltung K-BV und die Stadt Klagenfurt lediglich eine Sperrminorität. Trotz umfangreicher Ausbaupläne, die unter Lilihill initiiert wurden, stagnierte der Flugverkehr. die Passagierzahlen lagen 2022 bedingt durch die Corona-Pandemie unter 100.000, was in der vertraglichen Vereinbarung einen Rückkauf ermöglichte. Nach der Landtagswahl im Jahr 2023 wurde der Rückkauf schließlich vollzogen, und Lilihill erhielt dafür rund vier Millionen Euro.
Martin Gruber, Landeshauptmann-Stellvertreter der ÖVP, äußerte sich zu dem aktuellen Urteil und bezeichnete es als „völlig unverständlich“. Er betonte, dass es im Jahr 2022 keine Betriebsunterbrechung gegeben habe, trotz der stark gesunkenen Passagierzahlen. Die Argumentation von Lilihill, dass die Pandemie als höhere Gewalt zu bewerten sei, wird von den politischen Entscheidungsträgern in Kärnten nicht akzeptiert und soll rechtlich angefochten werden. Gruber befürchtet zudem, dass der Flughafen weiter herunterge wirtschaftet wird, was zu seiner Insolvenz führen könnte.
Öffentliche Meinung und politische Reaktionen
Die politische Landschaft ist gespalten. Während die ÖVP vehement auf einer Rückverstaatlichung besteht, zeigt sich die SPÖ abwartend in ihrer Position. Die Verantwortlichen betonen die Wichtigkeit einer stabilen Luftverkehrsinfrastruktur für die Region, die in der Vergangenheit durch die Privatisierung geschwächt wurde.
In einem größeren Kontext betrachtet, zeigt sich, dass die Privatisierung von Flughäfen in vielen Ländern, darunter Frankreich und Großbritannien, eine kontinuierliche Debatte darstellt. Historisch gesehen setzte Margaret Thatcher in den 1970er Jahren auf die Privatisierung, was grundlegende Veränderungen in der Branche nach sich zog. Heutzutage sind Argumente für und gegen diese wirtschaftlichen Entscheidungen omnipräsent. So führen Befürworter oft an, dass private Unternehmen modernisieren und effizienter arbeiten können, während Kritiker die damit verbundenen Risiken und die mögliche Vernachlässigung öffentlicher Interessen herausstellen.
Der Klagenfurter Flughafen bleibt somit ein zentrales Thema im Spannungsfeld zwischen öffentlichem Interesse und privater Wirtschaftlichkeit, dessen Ausgang die zukünftige Entwicklung der Luftverkehrsinfrastruktur in der Region maßgeblich beeinflussen könnte.