Delta Air Lines hat sich geweigert, die russische Frau zu transportieren, die sich letzte Woche als blinde Passagierin auf einem Flug von New York nach Paris eingeschlichen hatte. Laut einem Flughafenbeamten in Paris war es geplant, dass sie heute um 14:30 Uhr Ortszeit (08:30 Uhr ET) aus Frankreich abfliegt.
Details zum Vorfall
Die russische Staatsbürgerin befand sich noch an Bord des Flugzeuges, als Delta sich weigerte, sie mitzunehmen, so der Beamte. „Wir werden versuchen, sie mit einem französischen Begleiter rückzuführen“, erklärte der Flughafenmitarbeiter.
Vorbereitung der Rückkehr in die USA
Die 57-jährige Frau, die sich durch mehrere Sicherheitskontrollen am John F. Kennedy International Airport in New York geschlichen hatte und einen Flug nach Paris bestieg, soll am Dienstag in die Vereinigten Staaten zurückkehren. Der Beamte bestätigte, dass ihr Rückflug um 14:30 Uhr Ortszeit (08:30 Uhr ET) geplant ist.
Sicherheitsvorfälle und Reaktionen
Ursprünglich war sie für einen Flug in die USA am Samstagnachmittag vorgesehen, wurde jedoch von den französischen Behörden aus dem Flugzeug entfernt, nachdem sie lautstark protestierte. Ein Mitpassagier berichtete, dass die Frau gegenüber seiner Familie saß und wiederholt sagte: „Ich will nicht in die USA zurück. Nur ein Richter kann mich zwingen, in die USA zurückzukehren.“
Begleitung durch US-Marshals
Für den Rückflug nach New York wird die Frau von sechs US-Marshals begleitet, so die Behörden. Die Ermittlung zu den Umständen, unter denen sie sich ohne Ticket auf den ersten Delta-Flug einschleichen konnte, wird fortgesetzt.
Untersuchung durch die TSA
Inspektoren der Transportation Security Administration (TSA) bereiten eine zivilrechtliche Klage gegen die Blinde Passagierin vor, nachdem sie Überwachungsvideos aus dem JFK-Airport überprüft hatten, teilte die Sprecherin der Behörde, Alexa Lopez, CNN mit. „Die TSA wird zivilrechtliche Verfahren gegen Passagiere einleiten, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Verfahren möglicherweise verletzt wurden“, erklärte Lopez. Die TSA kann zwar keine strafrechtlichen Anklagen erheben, kann diese jedoch an das Justizministerium weiterleiten.
Unklare Sicherheitslage
Delta Air Lines hat bislang nicht mitgeteilt, wie es der Frau gelungen ist, das Flugzeug zu besteigen, nachdem sie die Sicherheitskontrolle der TSA passiert hatte. Die Airline gab an, dass sie eine umfassende Untersuchung der Vorfälle durchführt, verweigerte jedoch weitere Kommentare.
Dieser Vorfall wirft ernsthafte Fragen zur Sicherheit an Flughäfen auf und verdeutlicht die Risiken, die durch Nachlässigkeiten bei der Sicherheitskontrolle entstehen können.
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