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EU plant strikte Regeln: Abschiebungen sollen schneller und einfacher werden!

In einem bemerkenswerten Schritt plant die EU-Kommission, unter der Leitung von Migrationskommissar Magnus Brunner, die seit 2008 bestehende Rückführungsrichtlinie zu reformieren. Das Ziel des neuen Gesetzes ist eindeutig: die schnellere und effizientere Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU. Laut Brunner sind derzeit nur 20 Prozent der Personen, gegen die ein Rückführungsbeschluss erlassen wurde, tatsächlich aus der EU ausgeflogen – ein Zustand, der als „nicht akzeptabel“ gilt. In einer Pressekonferenz betonte er die Notwendigkeit einer Reform, die klare und einheitliche Regeln in ganz Europa schaffen soll, während auch EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen die Schaffung von „Ordnung in unserem Haus“ in Aussicht stellte.

Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Einführung einer Europäischen Rückführungsanordnung, die es ermöglichen soll, dass Abschiebebescheide eines EU-Staates automatisch auch in anderen Mitgliedsländern gelten. Wer also in einem EU-Land einen Abschiebebescheid erhält, kann nicht in ein anderes EU-Land ausweichen, um einen neuen Asylantrag zu stellen. Hinsichtlich der drohenden Konsequenzen für abgelehnte Asylbewerber sieht der Vorschlag strenge Maßnahmen vor: Wer sich weigert, bei der Rückführung mitzuwirken, riskiert Kürzungen von Sozialleistungen und sogar die Beschlagnahme von Reisedokumenten. „Wir schaffen Ordnung in unserem Haus“, betonte Brunner, um die Bedeutung dieser Reform zu unterstreichen, die sowohl die Zukunft der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten als auch die Behandlung von Migranten in der EU betreffen wird.

Strengere Regeln für Sicherheitsrisiken

Besonders alarmierend sind die neuen Regelungen, die für Personen gelten sollen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Diese sollen künftig schneller in Abschiebehaft genommen werden können, und es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Haftdauer über die derzeitigen 24 Monate hinaus zu verlängern. Brunner kündigte an, dass bis Juni 2025 ein Konzept für sichere Drittstaaten präsentiert werden soll, da die Definition dieser Staaten zurzeit uneinheitlich und unklar ist, was die praktischen Herausforderungen bei Abschiebungen nur verstärkt. Kritiker, wie z.B. Amnesty International, sehen in diesem Vorhaben einen „neuen Tiefpunkt“ im Umgang mit migrantischen Menschen, insbesondere angesichts der speziellen „Return Hubs“, die in Drittstaaten geschaffen werden können, um Menschen unter bestimmten Voraussetzungen unterzubringen.

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Obwohl die Pläne vielversprechend erscheinen, steht das neue Gesetz noch zur Abstimmung im EU-Parlament und muss dort den Meinung der verschiedenen politischen Fraktionen standhalten. Die Zustimmung innerhalb der EU zeigte sich bereits durch positive Rückmeldungen von Seiten der ÖVP, während andere Parteien wie die Grünen und die FPÖ auf die menschenrechtlichen Bedenken hinwiesen. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist jedoch unabdingbar, um das Thema illegale Migration in Europa anzugehen, so Brunner und seine Mitstreiter, die auf eine rasche Einigung hoffen, um die geltenden Vorschriften zu reformieren.

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Weitere Quellen
orf.at

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