EU-Ombudsfrau kritisiert Omnibus-Paket: Ein Rückschritt für Nachhaltigkeit!
EU-Ombudsfrau Anjinho kritisiert die Kommission wegen Mängeln im Omnibus I-Paket zu Unternehmensnachhaltigkeit.

EU-Ombudsfrau kritisiert Omnibus-Paket: Ein Rückschritt für Nachhaltigkeit!
Die EU-Ombudsfrau Teresa Anjinho hat entschieden, eine Untersuchung zum neuen Omnibus I-Paket der Europäischen Kommission einzuleiten, welches weitreichende Änderungen in Bezug auf unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten vorschlägt. Die Fond zur Untersuchung wurde durch Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgelöst, die kritisieren, dass grundlegende Prinzipien guter Verwaltung verletzt wurden. Diese Beschwerden sind unter anderem von prominenten Gruppen wie ClientEarth, Friends of the Earth Europe und Südwind eingereicht worden.
Anjinho kritisierte die Kommission für die Auslassung der vorgeschriebenen Folgenabschätzung, die essenziell für die Gesetzesänderungen gewesen wäre. Zudem monierte sie die Einschränkung der Interessenvertretung, da vorrangig Gespräche mit Industrievertretern stattfanden, während die breitere Öffentlichkeit und andere Interessengruppen weitgehend ignoriert wurden. Die Kommission habe auch versäumt, Nachweise zur Prüfung der Klimaverträglichkeit gemäß dem Europäischen Klimagesetz vorzulegen.
Der Inhalt des Omnibus I-Pakets
Das Omnibus I-Paket, das Ende Februar 2025 veröffentlicht wurde, soll bestimmte Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen vereinfachen und reduzieren. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Berichtspflicht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) künftig nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden oder einem Umsatz über 50 Millionen Euro gilt. Dies würde 80% der Unternehmen von den Berichtspflichten befreien. Zudem wird die bestehende Berichterstattung auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben und bestehende Standards sollen vereinfacht werden.
Zusammen mit der CSRD plant die EU-Kommission auch Anpassungen an den Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD). Der Fokus dieser Vorschriften wird künftig auf direkte Geschäftspartner und Tochtergesellschaften gelegt, während indirekte Partner nur bei spezifischen Verdachtsmomenten einbezogen werden sollen. Zivilrechtliche Haftungen und Mindestgeldbußen sind ebenfalls nicht mehr vorgesehen.
Kritik von Experten und Zivilgesellschaft
Stefan Grasgruber-Kerl von Südwind bezeichnete die aktuelle Vorgehensweise als gravierenden Rückschritt für den Omnibus und äußerte Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Er und andere Stimmen aus der Zivilgesellschaft fordern eine umfassende Folgenabschätzung für alle politischen Vereinbarungen, die im Einklang mit den EU-Klimaschutzzielen stehen müssen.
Die Ombudsfrau Anjinho hat nicht nur die bereits bestehenden Beschwerden zur Kenntnis genommen, sondern auch die wiederholte Nichteinhaltung von “Better Regulation Guidelines” vonseiten der Kommission hervorgehoben. Dies betrifft unter anderem das Fehlen öffentlicher Konsultationen und eine nicht durchgeführte umfassende Auswirkungen bewertenden Prüfung der Gesetzesänderungen, die für die rechtlichen und umweltpolitischen Standards von großer Bedeutung wären.
Die Diskussion um das Omnibus-Paket könnte weitreichende Konsequenzen für die unternehmerische Verantwortung in Europa haben. Trotz der angestrebten Deregulierung bleibt das Thema Nachhaltigkeit ein strategisches Schlüsselthema, das von Banken, Investoren und Geschäftspartnern zunehmend gefordert wird. Unternehmen sind gut beraten, diese Phase der regulatorischen Unsicherheit aktiv zu nutzen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.