
Österreichs Volksbegehren sind zum Spielball von Interessen und Geschäften geworden! Seit der Einführung der Online-Unterstützung im Jahr 2018 können Bürger mit nur wenigen Klicks ihre Zustimmung für ein Volksbegehren geben, ohne persönlich zu einem Amt gehen zu müssen. Doch das hat auch eine Schattenseite: Wenn ein Volksbegehren mehr als 100.000 Unterschriften erhält, kassiert der Initiator satte 17.100 Euro. Nach Abzug der Gebühren bleibt ein Gewinn von etwa 13.700 Euro, was längst nicht unbemerkt blieb. Manuel Plöchl, der Leiter des Meldeamts in St. Andrä-Wördern, bezeichnet dies als „Geschäftemacherei“ und fordert, dass nur die Kosten ersetzt werden, um den Gewinn abzuschaffen. Damit sollen die „Herzensangelegenheiten“ der Österreicherinnen und Österreicher Vorrang haben, wie Plöchl in einem Interview mit der ZIB2 kundtat.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Seit 2018 hat sich die Anzahl der Volksbegehren nahezu verdoppelt. Im Regierungsprogramm findet sich jedoch keine Reform zu diesem Thema, was die Debatte unter den Politikern weiter anheizt. Plöchls Proposal „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung“ hat derzeit etwa 16.000 Unterstützungserklärungen gesammelt. Er denkt nicht, dass die 100.000 Unterschriften-Marke erreicht wird, plant aber, den Großteil des Geldes zu spenden, falls doch. Rechtsanwalt Marcus Hohenecker, der seit 2020 bereits acht Volksbegehren eingereicht hat, sieht in dieser Diskussion eine „Neiddebatte“ und weist den Vorwurf entschieden zurück, nur Geld verdienen zu wollen. „Das Ziel ist es, gesellschaftlich relevante Themen ins Parlament zu bringen“, so Hohenecker.
Der Weg zum Volksbegehren
Um ein Volksbegehren im Nationalrat behandeln zu lassen, müssen mindestens 100.000 Stimmberechtigte oder ein Sechstel der stimmberechtigten Wähler aus drei Bundesländern mit ihrer Unterschrift zustimmen. Neu ist, dass auch Auslandsösterreicher mit Hilfe von ID Austria oder EU Login teilnehmen können. Die Eintragung erfolgt vor Ort oder in festgelegten Zeiträumen innerhalb der Gemeinden. Die Eintragungsstellen sind werktags von 8 bis 16 Uhr, an bestimmten Tagen auch bis 20 Uhr geöffnet. Diese Regelungen sind entscheidend für die Verbreitung und Unterstützung von Volksbegehren.
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