EU

Neuer Schwellenwert: Kleinunternehmerregelung wird erheblich verbessert!

Große Reform für Kleinunternehmer: Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung in Kraft, die vor allem kleinere Unternehmen entlasten sollen. Laut 5min.at wird die Umsatzgrenze von aktuell 35.000 Euro netto pro Jahr auf 55.000 Euro brutto angehoben. Dadurch wird es für viele Kleinunternehmer einfacher, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung schafft nicht nur mehr Spielraum für kleinere Betriebe in Österreich, sondern auch für Unternehmen aus anderen EU-Staaten, die ab sofort ebenfalls unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung nutzen können.

Wesentliche Neuerungen im Detail

Ein zentraler Vorteil der Reform ist die flexiblere Handhabung von Umsatzüberschreitungen. Während Unternehmen bisher bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze von 35.000 Euro rückwirkend die Steuerbefreiung für das gesamte Jahr verlieren konnten, bleibt diese nun bis zu einem gewissen Punkt bestehen. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 % bleibt die Steuerbefreiung bis zum Jahresende erhalten, und nur der Überschreitungsbetrag wird umsatzsteuerpflichtig. Diese Änderungen sind besonders vorteilhaft für Unternehmen, die häufig knapp über der bisherigen Grenze lagen, wie von steuerberaten.de berichtet.

Die Neuerungen ermöglichen zudem eine Aufnahme von Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten, die die unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschreiten. Diese Unternehmen können bei Antragstellung im Ansässigkeitsstaat eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten, die sie als Kleinunternehmer ausweist. Diese Regelungen bringen nicht nur Erleichterungen für bestehende Kleinunternehmer, sondern eröffnen auch neue Möglichkeiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen innerhalb der EU. Die Reform zeigt damit klar, dass eine Anpassung der Rahmenbedingungen für die Förderung kleinerer Unternehmen dringend erforderlich war.

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EU, Europa
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
steuerberaten.de

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