EU-Stärkung für Reisende: Neues Gesetz schützt Pauschalurlauber!

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Die EU einigt sich auf neue Regelungen zu Pauschalreisen, die die Rechte der Reisenden stärken. Erfahren Sie mehr über die Änderungen.

Die EU einigt sich auf neue Regelungen zu Pauschalreisen, die die Rechte der Reisenden stärken. Erfahren Sie mehr über die Änderungen.
Die EU einigt sich auf neue Regelungen zu Pauschalreisen, die die Rechte der Reisenden stärken. Erfahren Sie mehr über die Änderungen.

EU-Stärkung für Reisende: Neues Gesetz schützt Pauschalurlauber!

Am 3. Dezember 2025 hat die EU eine Einigung zu neuen Regelungen für Pauschalreisen erzielt, die darauf abzielt, die Rechte der Reisenden zu stärken. Die Vorschläge, die Ende 2023 von der EU-Kommission vorgestellt wurden, stehen nun zur Diskussion im Europäischen Parlament und müssen von den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden. Nach der endgültigen Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wie Kleine Zeitung berichtet.

Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist die Handhabung bei höheren Gewalten, die nun fallabhängig betrachtet wird. Dies bedeutet, dass Veranstalter im Falle einer Absage verpflichtet sind, die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Zudem dürfen Gutscheine als Entschädigung angeboten werden; Reisende haben jedoch das Recht, diese Option abzulehnen. Die Gutscheine müssen in jedem Fall mindestens den Wert der sonst fälligen Erstattung erreichen.

Erweiterte Informationspflichten für Veranstalter

Die neuen Richtlinien erweitern auch die Informationspflichten der Veranstalter erheblich. Reisende sollen Anspruch auf umfassende Informationen zu ihrer Pauschalreise erhalten. Dies umfasst Details über Zahlungsmethoden, Pass- und Visabestimmungen sowie Stornierungsgebühren und Aspekte der Barrierefreiheit. Laut Europa.eu schützt das EU-Verbraucherrecht Reisende nicht nur beim Buchen, sondern auch während und nach der Buchung von Pauschalurlauben. Dabei haftet der Veranstalter für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise und muss für eine Insolvenzabsicherung sorgen, egal ob die Buchung online oder vor Ort erfolgt.

Allerdings gelten die Regelungen nicht für bestimmte selbständige Reiseleistungen, Geschäfte ohne Gewinnabsicht für begrenzte Reisende oder Pauschalreisen mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden ohne Unterkunft. Damit eine Buchung als Pauschalreise gilt, müssen mindestens zwei Reiseleistungen, wie etwa Flug und Unterkunft, unter einem Vertrag gebucht werden.

Haftung und Insolvenzschutz

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftung der Veranstalter. Diese sind dazu verpflichtet, Reisende über ihre Rechte zu informieren und bei Problemen während der Reise Unterstützung zu leisten, beispielsweise bei gesundheitlichen Schwierigkeiten. Gemäß der Pauschalreiserichtlinie müssen Reiseveranstalter Sicherheit für die Erstattung aller Zahlungen bieten, auch wenn die Insolvenz des Veranstalters nach Reisebeginn eintritt. Der Bundesjustizamt (BfJ) kann als zentrale Kontaktstelle fungieren, und die Insolvenzabsicherung ist besonders bedeutsam für Reisende in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein, wie Bundesjustizamt betont.

Zusätzlich wurden die Regelungen für Insolvenzschutz im Jahr 2021 durch das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) neu geregelt. Die Absicherung wird durch einen Vertrag mit einem Reisesicherungsfonds, verwaltet vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), gewährleistet, in den die Reiseveranstalter einzahlen. Damit sind die Reisenden im Falle einer Insolvenz gut geschützt und können Erstattungsansprüche bei den entsprechenden Sicherungsstellen geltend machen.

Mit diesen Änderungen unternimmt die EU einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Reisebereich und stärkt das Vertrauen der Reisenden in Pauschalreisen.


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