Neue Ehe-Regeln in Österreich: Verbot für Kinder- und Verwandtenehen!

Österreich plant neue Ehegesetze: Ab August 2025 sind Ehen unter 18 und zwischen Verwandten verboten.
Österreich plant neue Ehegesetze: Ab August 2025 sind Ehen unter 18 und zwischen Verwandten verboten. (Symbolbild/DNAT)

Neue Ehe-Regeln in Österreich: Verbot für Kinder- und Verwandtenehen!

Österreich - Österreich plant umfassende Änderungen im Bereich des Ehe-Rechts, die vor allem den Schutz junger Menschen und die Verhinderung von Kinderehen zum Ziel haben. Laut 5min wird ein Verbot der Ehe unter 18 Jahren eingeführt, was bereits ab August 2025 in Kraft treten soll. Justizministerin Anna Sporrer betont, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, dass 16- und 17-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten, wodurch bestehende Ausnahmen entfallen werden.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Gesetzesnovelle ist das Verbot von Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad, wie beispielsweise zwischen Cousins und Cousinen. Dieses Verbot soll nicht nur die Integrität der Familieneinheiten stärken, sondern auch dem familiären Druck und potenziellen Zwangssituationen entgegenwirken, die oft mit frühen Ehen verbunden sind.

Rechtswirksamkeit der Ehe

In Österreich können auch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz legal heiraten, solange die Ehe vor einem österreichischen Standesbeamten geschlossen wird. Dabei ist es wichtig, dass das Heimatrecht der Verlobten keine strengeren Anforderungen an die Eheschließung hat, da dies Einfluss auf die Anerkennung der Ehe im Herkunftsstaat hat. Die Informationen dazu sind bei den Vertretungsbehörden in Österreich erhältlich oesterreich.gv.at.

Besonders relevant ist auch die Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten können, allerdings gilt österreichisches Recht nur, so lange die Ehe in Österreich geschlossen wird und das Personalstatut der Verlobten dies ermöglicht. Ein wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, dass nicht alle gleichgeschlechtlichen Ehen in anderen Staaten anerkannt werden, was für die betroffenen Paare eine bedeutende Hürde darstellen kann.

Geplante gesetzliche Anpassungen

Die Gesetzesreform sieht zudem vor, dass die Staatsanwaltschaft künftig auf die Nichtigkeit solcher Ehen klagen kann, die unter Umgehung der neuen Regelungen geschlossen wurden. Dies wurde als essenzieller Schritt zur Bekämpfung von Kinderehen und als Unterstützung für die internationale Zielsetzung, Kinderehen bis 2030 abzuschaffen, betrachtet. Politische Unterstützung für diese Initiative kommt von mehreren Parteien, darunter SPÖ, ÖVP und NEOS, was auf einen breiten Konsens im Parlament hinweist vol.at.

Abschließend wird die Reform auch eine Anpassung des Internationalen Privatrechtsgesetzes vorsehen. Hierbei wird die Nicht-Anerkennung von Scharia-Ehen in Österreich bis Jahresende angestrebt, was die rechtliche Situation für viele Menschen erheblich verändern könnte. Ziel dieser Reform ist es, die Rechte von Frauen und Kindern zu stärken und einen klaren rechtlichen Rahmen für Ehen in Österreich zu schaffen.

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OrtÖsterreich
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