Grüne warnen: Pauschalbeträge gefährden Klimaförderung in Gemeinden!

Elisabeth Götze von den Grünen kritisiert das kommunale Investitionsgesetz 2025. Geldflüsse an Gemeinden ohne Auflagen gefährden Klimaschutz.
Elisabeth Götze von den Grünen kritisiert das kommunale Investitionsgesetz 2025. Geldflüsse an Gemeinden ohne Auflagen gefährden Klimaschutz. (Symbolbild/DNAT)

Grüne warnen: Pauschalbeträge gefährden Klimaförderung in Gemeinden!

Österreich - Am 3. Juni 2025 äußerte Elisabeth Götze, die Sprecherin der Grünen für Gemeinden und Städte, scharfe Kritik an dem geplanten kommunalen Investitionsgesetz. Sie wirft der Regierung vor, die Mittelverteilung an Gemeinden nach dem Prinzip der „Gießkanne“ vorzunehmen, was einer gezielten Unterstützung der nötigen Maßnahmen entgegenstehe. Götze fordert stattdessen eine differenzierte Herangehensweise, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden gerecht wird. Diese Kritik kommt nicht von ungefähr, da das Kommunale Investitionsgesetz 2023 und 2025 insgesamt 750 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Anpassungen an die Herausforderungen des Klimawandels vorsieht.

Im Rahmen des Kommunalen Investitionsgesetzes (KIG) 2023 wurden bereits 500 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen freigegeben, darunter nahezu 70 Millionen für Gebäudesanierungen und 51 Millionen für die Umrüstung von Straßenbeleuchtung. Götze betont, dass über 100 Millionen Euro in Photovoltaikanlagen und Speicher investiert wurden. Nach ihrer Auffassung haben die kommunalen Investitionspakete der letzten Jahre maßgeblich zur Transformation der Gemeinden und zur Senkung der laufenden Kosten beigetragen.

Änderungen in der Mittelvergabe

Die Änderungen an den Kommunalinvestitionsgesetzen, die für die Jahre 2020, 2023 und 2025 beschlossen wurden, sehen vor, dass Zweckzuschüsse in generelle Finanzzuweisungen umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass Gemeinden nun einfacher und ohne die Verpflichtung zur Kofinanzierung auf Mittel zugreifen können. Die Gelder werden an die Gemeinden antraglos übermittelt, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Eine Berichterstattung über die Verwendung der Mittel erfolgt lediglich an den Gemeinderat, während Anträge und Abrechnungen gegenüber dem Bund entfallen. So werden Gemeinden in der Lage sein, eigenständig über Investitionen zu entscheiden, was laut dem BMF zur unmittelbaren Unterstützung der örtlichen Infrastruktur führen soll.

Ein Teil dieser Regelungen ist im Budgetbegleitgesetz 2025 verankert, das aktuell im Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vorliegt. Die geplanten Auszahlungen des Bundes im Rahmen der Kommunalinvestitionsgesetze überblicken die Jahre 2025 bis 2028. Während 211 Millionen Euro für 2025 vorgesehen sind, sollen 320 Millionen Euro für 2026, 290,75 Millionen Euro für 2027 und 60 Millionen Euro für 2028 folgen.

Der Kontext des KIG

Das Kommunale Investitionsgesetz von 2023 stellt eine Antwort auf die Herausforderungen dar, die durch die COVID-19-Pandemie sowie die Teuerungskrise und die weltweite Energiekrise entstanden sind. Im Zuge der finanziellen Unterstützung waren fast alle Gemeinden in Österreich in der Lage, Mittel zu beantragen, wobei 99,8 Prozent der zur Verfügung gestellten „Gemeindemilliarde“ ausgeschöpft wurden. Insgesamt wurden 998,1 Millionen Euro an die Gemeinden ausgezahlt, was Gesamtinvestitionen von rund 3,9 Milliarden Euro unterstützte. Die häufigsten positiven Anträge kamen aus den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark, und die meisten Mittel flossen in Projekte mit direktem Nutzen für die Bevölkerung, wie beispielsweise den Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Götze warnt jedoch: Die beabsichtigten Änderungen an den kommunalen Investitionsmitteln könnten Gemeinden mit strukturellen Problemen nur kurzfristig helfen und seien nicht zukunftsorientiert. Sie fordert eine neue Aufgabenverteilung und ein Ende der Landesumlagen, um den Gemeinden die ihnen zustehenden Steuergelder zu sichern.

Die Debatte um die Effektivität des kommunalen Investitionsgesetzes wird weiterhin intensiv geführt, während die Gemeinden auf eine nachhaltige und angemessene Unterstützung hoffen.

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OrtÖsterreich
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