Am 17. Oktober 2024 fand die größte grenzüberschreitende Prüfaktion der Europäischen Union zur Einhaltung des Mindestlohns statt, an der 21 Mitgliedstaaten beteiligt waren. In Deutschland führten 82 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Stuttgart verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Diese Maßnahmen wurden in Kooperation mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und der litauischen Arbeitsinspektion durchgeführt, die den deutschen Kräften wertvolle Einblicke bot.
In Stuttgart wurden 175 Beschäftigte aus verschiedenen Branchen befragt, wobei Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn gefunden wurden. Weitere Auswertungen sind in Planung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015, der anfänglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, ist dieser mittlerweile auf 12,41 Euro gestiegen. Eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro wird zum 1. Januar 2025 erwartet. Für mehr Details zu den spezifischen Mindestlöhnen in verschiedenen Branchen können Interessierte die Informationen auf zoll.de einsehen. Mehr dazu auf www.presseportal.de.