Am 17. Oktober 2024 war das Hauptzollamt Landshut Schauplatz eines beeindruckenden grenzüberschreitenden Einsatzes zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns. Über 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner aus ganz Deutschland nahmen an dieser Aktion teil, die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) koordiniert wurde. Unterstützung erhielt das deutsche Zollteam von Arbeitsmarktinspektoren aus 20 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch zwei Vertreterinnen aus Slowenien und ein Repräsentant der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) aus Bratislava. Ziel war es, insbesondere grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit aufzudecken und die Vernetzung der Mitgliedstaaten zu stärken.
Die Prüfungen in Landshut sind Teil einer der umfangreichsten Aktionen dieser Art innerhalb der Europäischen Union, die auf die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und die Umgehung des Mindestlohnes abzielt. „Die Aktion zeigt die enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und das geschlossene Vorgehen gegen die Umgehung des Mindestlohnes“, erklärte Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.
Ergebnisse der Prüfungen
Während der umfassenden Kontrollen wurden in Landshut 177 Beschäftigte zu ihrer Anstellung und dem damit verbundenen Lohn befragt. Darüber hinaus fanden 24 Prüfungen der Geschäftsunterlagen bei Arbeitgebern statt. Die Zollbeamten leiteten bereits vor Ort drei Strafverfahren ein, vor allem wegen illegalem Aufenthalt, und stellten 15 Ordnungswidrigkeiten fest. In 45 Fällen gab es Hinweise auf weitere mögliche Verstöße. Diese Erkenntnisse werden nun gründlich vom Hauptzollamt weiterverfolgt.
Die bundesweiten Ergebnisse zeugen von der Intensität der Kontrollen: Rund 7.700 Arbeitnehmer wurden befragt, über 800 Geschäftsunterlagen geprüft und 260 Strafverfahren eingeleitet. Es ist wichtig zu betonen, dass die vor Ort gesammelten Daten nur der erste Schritt sind; sie bilden die Grundlage für tiefere Untersuchungen in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung.
„Prävention ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen“, fügte Enders-Beetschen hinzu. Die Beschäftigten wurden über die anstehenden Erhöhungen des Mindestlohns ab Januar 2025 informiert, bei denen sowohl der Mindestlohn als auch die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen angehoben werden.
Mindestlohn in Deutschland
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Jahr 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Ursprünglich betrug dieser 8,50 Euro brutto pro Stunde und wurde über die Jahre allmählich erhöht. Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde, mit einer geplanten Erhöhung auf 12,82 Euro ab dem 1. Januar 2025. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Politik in Deutschland aktiv daran arbeitet, den Mindestlohn an die Lebenshaltungskosten anzupassen.
Hier ist eine Übersicht über die Erhöhungen des Mindestlohns seit der Einführung:
- 01.01.2015: 8,50 EUR
- 01.01.2016: 8,50 EUR
- 01.01.2017: 8,84 EUR
- 01.01.2018: 8,84 EUR
- 01.01.2019: 9,19 EUR
- 01.01.2020: 9,35 EUR
- 01.01.2021: 9,50 EUR
- 01.07.2021: 9,60 EUR
- 01.01.2022: 9,82 EUR
- 01.07.2022: 10,45 EUR
- 01.10.2022: 12,00 EUR
- 01.01.2024: 12,41 EUR
- ab 01.01.2025: 12,82 EUR
Zusätzlich zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn existieren spezielle Branchenmindestlöhne, die in mehreren Sektoren gelten und darauf abzielen, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.