Winterreifenpflicht ab November: So vermeiden Sie teure Strafen!

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Ab dem 1. November 2025 gilt in Österreich eine neue Winterreifenpflicht. Erfahren Sie, wo, wann und welche Strafen drohen.

Ab dem 1. November 2025 gilt in Österreich eine neue Winterreifenpflicht. Erfahren Sie, wo, wann und welche Strafen drohen.
Ab dem 1. November 2025 gilt in Österreich eine neue Winterreifenpflicht. Erfahren Sie, wo, wann und welche Strafen drohen.

Winterreifenpflicht ab November: So vermeiden Sie teure Strafen!

Ab dem 1. November 2025 gilt in Österreich eine situative Winterreifenpflicht bis zum 15. April 2026. Diese Regelung besagt, dass Personenkraftwagen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie Schnee, Schneematsch oder Eis, ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden dürfen. Die Strafen für das Fahren mit Sommerreifen unter diesen Bedingungen beginnen bei knapp 100 Euro und können bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sogar bis zu 10.000 Euro betragen, wie 5min.at berichtet.

Zusätzlich müssen Autofahrer bei winterlichen Bedingungen darauf achten, dass die Mindestprofiltiefe für Winterreifen in Österreich vier Millimeter beträgt; empfohlen wird eine Profiltiefe von rund sechs Millimetern. Reifen sollten zudem spätestens nach sechs Saisonen gewechselt werden, selbst wenn die Profiltiefe noch ausreichend erscheint. Risse oder Beulen an Reifen sind Warnzeichen für einen notwendigen Wechsel, so Tips.at.

Regelungen in Nachbarländern

Die Vorschriften zur Winterreifenpflicht variieren stark in den Nachbarländern Österreichs. In Deutschland gilt ebenfalls eine situative Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis oder Matsch, jedoch ohne festgelegte Zeiträume. Strafen beginnen hier bei 60 Euro. Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen im Nachbarland zudem das „Alpine-Symbol“ tragen, welches ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke darstellt, wie 5min.at anmerkt.

In Italien existiert keine einheitliche Regelung; hier kann jede Provinz autonom entscheiden, wann Winterreifen vorgeschrieben sind. Ein Beispiel ist die Brennerautobahn A22, wo zwischen dem 15. November und dem 15. April eine Winterreifenpflicht besteht. In Slowenien hingegen gilt eine generelle Winterreifenpflicht von 15. November bis 15. März und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen. In Kroatien müssen Winterreifen auf vielen Autobahnen und Landstraßen ebenfalls zwischen dem 15. November und dem 15. April getragen werden.

Wichtige Tipps für Autofahrer

Experten raten dazu, den Reifenwechsel nicht bis zur letzten Minute hinauszuzögern. Bei plötzlichem Kälteeinbruch können die Werkstätten schnell überlastet sein. Zudem stellen Schneeketten eine Option dar, wenn die Straßenbedingungen dies erfordern. Diese dürfen allerdings nicht als vollwertiger Ersatz für Winterreifen betrachtet werden. Bei Unfällen aufgrund falscher Bereifung können Probleme mit der Versicherung auftreten, was Autofahrer zusätzlich schmerzlich zu spüren bekommen können.

In mehreren Ländern, wie Ungarn, gibt es keine generelle Winterreifenpflicht; hier kann die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten jedoch kurzfristig angeordnet werden, wenn winterliche Verhältnisse auftreten. In der Slowakei gilt, dass Schneeketten nur verwendet werden dürfen, wenn die Straßen tatsächlich schnee- oder eisbedeckt sind. Auch in Tschechien gibt es eine situative Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 31. März bei entsprechenden Bedingungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Autofahrer gut beraten sind, sich rechtzeitig um ihre Winterreifen zu kümmern, um sowohl rechtliche Probleme als auch Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr zu vermeiden, wie auch ADAC ergänzt.