Am 6. Februar 2026 erregt die Debatte um den Wehrdienst in Deutschland die Gemüter. Der Bundestag hat neue Regeln für die Wehrdienstpflicht verabschiedet, die im Kern eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 einführt. Die ersten Fragebögen werden ab Mitte Jänner 2026 versendet, wobei Männer zur Teilnahme verpflichtet sind und Frauen dies freiwillig tun können. Diese Fragebögen erfassen persönliche Angaben, den Gesundheitszustand sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst. Die flächendeckende Musterung beginnt am 1. Jänner 2026 und ist auf 24 Musterungszentren ausgelegt, deren Standorte allerdings noch nicht festgelegt wurden. Ab dem 1. Juli 2027 sollen dann vollständige Jahrgänge gemustert werden, um die Wehrdienstfähigkeit festzustellen und mögliche Verwendungen im Militärdienst zu klären.

Der neue Wehrdienst sieht drei grundlegende Modelle vor, die in einer Kommission diskutiert werden. Die empfohlene Abstimmung über zwei Wehrdienstvarianten konzentriert sich auf:

  • Variante 1: Acht Monate Grundwehrdienst mit zwei Monaten verpflichtenden Milizübungen.
  • Variante 2: Sechs Monate Grundwehrdienst und insgesamt 100 Tage Milizübungen.
  • Variante 3: Vier Monate Grundwehrdienst mit 140 Tagen Milizübungen.

Moderne Sicherheitsanforderungen und Wehrdiensttauglichkeit

Zusätzlich gibt es zwei Modellvarianten für die Anpassung an die veränderte Sicherheitslage. Das erste Modell sieht eine geschlechtsneutrale, allgemeine Wehrpflicht vor, bei der die Rekrutierung vorrangig auf freiwilliger Basis geschieht. Hierbei ist ein Grundwehrdienst von 16 Monaten sowie eine spätere selektive Übungspflicht vorgesehen. Das zweite Modell umfasst eine allgemeine Dienstpflicht aller Geschlechter mit acht Monaten Grundwehrdienst und einer selektiven Milizübungspflicht, die im Nachgang erfolgt. Ein zentrales Ziel der Bundesregierung bleibt es, die Bundeswehr auf mindestens 260.000 aktive Mitglieder und rund 200.000 Reservisten aufzustocken.

Mit der verpflichtenden Musterung wird auch eine neue Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit vorgenommen, die in verschiedene Tauglichkeitsgrade unterteilt ist, darunter „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Die Musterung ist jedoch keine Verpflichtung, sondern dient der Erfassung der Wehrdiensttauglichkeit für die Bundeswehr.

Proteste und der Weg zur Umsetzung

Die politischen Rahmenbedingungen für die Wiedereinführung des Wehrdienstes sind nicht unumstritten. Proteste gegen die neuen Wehrdienstpläne haben bereits in mehreren deutschen Städten stattgefunden, organisiert von der Initiative „Schulstreik gegen Wehrpflicht“. Der Verteidigungsminister Boris Pistorius hat im Bundestag für die Zustimmung zu den neuen Regelungen geworben und die Notwendigkeit betont, sich für den Staat zu engagieren. Der Gesetzentwurf wurde mit 323 Stimmen befürwortet, jedoch gab es auch 272 Gegenstimmen.

Sollten die Zielmarken zur Vergrößerung der Bundeswehr nicht erreicht werden, plant der Bundestag, über eine Bedarfswehrpflicht zu entscheiden, um die personellen Strukturen der Streitkräfte an die Erfordernisse der NATO anzupassen. Der geplante Wehrdienst wird mindestens sechs Monate dauern und bietet eine monatliche Vergütung von 2.600 Euro brutto, wobei für längere Verpflichtungen besondere Anreize bestehen.

Die Reaktivierung der Wehrpflicht war seit ihrer Aussetzung im Jahr 2011 immer wieder Thema in der deutschen Politik, und verschiedene Politiker, wie CDU-Politiker Thomas Röwekamp, fordern fristgerechte Entscheidungen bis zum Sommer 2027, andernfalls bleibt die Frage der Wehrpflicht weiterhin ungelöst.