In einem brisanten Fall von Volksverhetzung wird ein Prediger aus Pforzheim erneut vor Gericht gestellt. Der 32-jährige österreichische Mann, der der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ angehört, wurde erst vor einer Woche von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Grund dafür sind Äußerungen, die er in einer als Video veröffentlichten Predigt im Juni 2023 machte. Darin forderte er unter anderem die Vernichtung von Homosexuellen durch den Staat, was das Gericht als schweren Angriff auf die Menschenwürde wertete, der die Religionsfreiheit übersteige. Laut den Angaben des BNN sah das Amtsgericht die Aussagen als nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Staatsanwaltschaft hat nun Berufung eingelegt, was bedeutet, dass der Fall vor das Landgericht Karlsruhe weitergeleitet wird, wo er umfassend neu verhandelt wird. Zudem hat auch der Verteidiger des Predigers, Hermann Frank, angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen. Der Fall ist besonders bedeutend, da er die Grenzen der Religionsfreiheit und der Meinungsäußerung auf extrem sensible Weise berührt. Der Verteidiger führt an, dass die geplanten Äußerungen des Predigers nicht als volksverhetzend eingestuft werden sollten, während die Staatsanwaltschaft die Aussage, dass es „Wille Gottes“ sei, dass Homosexuelle zugrunde gehen, als klare Volksverhetzung definiert. Diese Verhandlung könnte wegweisend für zukünftige Fälle ähnlicher Natur werden, wie Tagesschau berichtet.
Der Prozess wird von hoher gesellschaftlicher Aufmerksamkeit begleitet, da die Gesellschaft zunehmend empfindlich auf solche Themen reagiert. Die Entscheidung des Landgerichts könnte nicht nur das Schicksal des Predigers beeinflussen, sondern auch die rechtliche Grundlage für die Untersuchung ähnlicher Fälle in Deutschland prägen.