In Deutschland sind nicht alle Auto-Kennzeichen erlaubt! Autofahrer können zwar aus verschiedenen Buchstaben- und Zahlenkombinationen ihre Wunschkennzeichen zusammenstellen, jedoch gibt es strenge Grenzen. Ein ausgesprochen bedeutsamer Paragraph der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verbietet bestimmte Kombinationen, die als anstößig oder gegen die guten Sitten betrachtet werden.
Insbesondere Kennzeichen, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung stehen, sind tabu. Ab sofort sollten Autofahrer ein Auge auf diese täglich sichtbaren Schilder haben! Nummernschilder mit Kombinationen wie „SA“ für Sturmabteilung oder „SS“ für die Schutzstaffel sind auf einer bundesweiten Verbotsliste. Auch Kombinationen mit Motivationen für rechtsextreme Ideologien sind untersagt. Lassen Sie sich nicht von Beispielen wie „14“ oder „88“ täuschen – diese Ziffern können verheerende Bedeutungen in bestimmten Kreisen haben!
Regionale Verbote und schockierende Kombinationen
In mehreren Städten und Landkreisen existieren spezifische Verbote für Nummernschilder, die auf den Nationalsozialismus anspielen. In Köln sind beispielsweise Kombinationen wie „K-Z“ nicht gestattet, während im Saalekreis „SK-IN“ als Verweis auf Skinhead-Kultur gilt. Auch die Buchstabenkombination „Z“, die durch den Ukraine-Krieg an Bedeutung gewonnen hat und für „Za pobyedu“ – „Für den Sieg“ – steht, ist in vielen Städten unter Beschuss geraten. Die Lehre ist klar: Eine harmlose Zahl oder Buchtstabenfolge kann schnell zur Gefahr werden, wenn sie auf die falschen Assoziationen verweist!
Letztlich bleibt es wichtig, bei der Auswahl des Nummernschildes sensibel zu sein. Diese strengen Vorschriften sind nicht nur eine Reaktion auf die Vergangenheit, sondern auch eine klare Botschaft gegen die Gefahren extremistischen Gedankenguts. Bleiben Sie wachsam auf den Straßen Deutschlands – der Schein kann trügen, selbst beim harmlosesten Auto-Kennzeichen!