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Urteil: Deutschland verliert gegen Menschenrechtshof wegen Abschiebung!

Eine bedeutsame Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte getroffen, der Deutschland wegen der umstrittenen Abschiebung eines syrischen Staatsbürgers nach Griechenland verurteilt hat. In seinem Urteil von Dienstag stellte das Gericht fest, dass die Abschiebung eine klare Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstellt.

Die Richterinnen und Richter in Straßburg kritisierten die deutschen Behörden dafür, dass sie vor der Abschiebung nicht sichergestellt hatten, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren haben würde. Dieses Verfahren ist entscheidend, um sicherzustellen, dass in einem solchen Fall eine Überstellung nach Syrien verhindert werden kann. Auch die möglichen Haftbedingungen des Mannes in Griechenland blieben unberücksichtigt, was gegen den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen könnte, der unmenschliche Behandlung verbietet.

Abschiebung und umstrittene Vorgänge

Der Betroffene, ein 1993 in Syrien geborener Mann, wurde im September 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze festgenommen. Er hatte versucht, mit einem bulgarischen Pass, den er in Griechenland für 2000 Euro erworben hatte, nach Deutschland zu reisen. Nachdem er auf eine Polizeiwache in Passau gebracht worden war, wurde er noch am selben Tag in ein Flugzeug nach Athen gesetzt.

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Es gab erhebliche Vorwürfe gegen die deutsche Verwaltung: So wurde dem Mann vorgeworfen, dass sein Antrag auf ein Asylverfahren in Deutschland nicht registriert worden sei. Zudem hatte er keinen Zugang zu einem Anwalt, wodurch ihm die Möglichkeit verwehrt blieb, rechtliche Schritte gegen seine Abschiebung einzuleiten.

Strafe und Entschädigungen

In Folge des Urteils muss Deutschland dem Mann eine Entschädigung von 8000 Euro zahlen. Darüber hinaus wurde Griechenland verurteilt, ihm wegen der schlechten Haftbedingungen in einer Polizeistation auf Leros 6500 Euro zu zahlen. Die Würdigung des Falles ergab auch, dass der Kläger später in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde. Diese Entwicklung war jedoch zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht abzusehen, was die Schwere des Fehlers der deutschen Behörden unterstreicht.

Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs bezieht sich nicht nur auf die individuelle Behandlung dieses Mannes, sondern wirft auch größere Fragen über die Asylpolitik und -praktiken in Deutschland und der Europäischen Union auf. Solche Urteile könnten dazu führen, bestehende Abschiebepolitiken einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Der Fall hat bereits eine intensive Diskussion über die Rechtslage und humane Behandlung von Geflüchteten ausgelöst, und es bleibt abzuwarten, wie Deutschland und Griechenland auf die Vorgaben des Gerichts reagieren werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema gibt es umfassende Berichterstattung auf www.pnp.de.

Quelle/Referenz
pnp.de

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