In Thüringen brodelt es! Ab dem 1. November können Geschlechtseintrag und Vorname ruckzuck geändert werden – und die Menschen strömen in die Standesämter! Hunderte Anträge sind bereits eingegangen, und die Zahlen steigen rasant. In Erfurt allein haben sich 82 Personen registriert, gefolgt von 63 in Jena, 31 in Gera und 28 in Weimar. Die Aufregung ist groß, während in Eisenach und Suhl die Anmeldungen mit sieben und vier recht mager ausfallen.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich! Ab sofort können Transgender, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen ihre Geschlechtsangaben ohne vorherige Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen ändern. Ein einfaches Formular beim Standesamt genügt! Die Erleichterung könnte nicht größer sein und bringt frischen Wind in die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zuvor als demütigend kritisiert wurden. Wer bereits am 1. August seinen Antrag eingereicht hat, kann sogar schon am 1. November seine neue Identität anmelden – ein echter Meilenstein!
Weniger Veränderungen in der Vergangenheit
Die Zahlen der vergangenen Jahre sprechen eine andere Sprache. Nur etwa zehn Geschlechts- und Namensänderungen wurden jährlich registriert, was die Dringlichkeit des neuen Gesetzes unterstreicht. In Weimar gab es im gesamten Jahr 2023 nur drei Änderungen, während am 1. August elf Anmeldungen eingingen. Die Gebühren für die Anmeldung sind mit 20 Euro und weiteren 25 Euro für die finale Erklärung relativ niedrig, was die Hürde weiter senkt.
Das Selbstbestimmungsgesetz, das im April vom Bundestag beschlossen wurde, ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die vorherige Regelung mehrfach als verfassungswidrig eingestuft und die unhaltbaren Bedingungen für Betroffene angeprangert. Jetzt ist die Zeit des Wandels gekommen, und die Thüringer sind bereit, ihre Identität selbst zu bestimmen!