In einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass ein geplanter Warnstreik der Gewerkschaft ver.di am Sophien- und Hufelandklinikum in Weimar untersagt wird. Die Richter folgten der Auffassung, dass die Durchführung dieses Streiks am 14. Oktober „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Dies liegt daran, dass für die Einrichtung das kirchliche Sonderrecht Anwendung findet, welches die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten einschränkt. Dieses Urteil hat nicht nur rechtliche Implikationen, sondern wirft auch Fragen zur praktischen Anwendung von Mitarbeitermitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen auf.
Lena Saniye Güngör, die arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, äußerte sich kritisch zu der Entscheidung und dem Verhalten kirchlicher Träger. Ihrer Meinung nach zeuge es von einem mangelnden Respekt gegenüber den Beschäftigten, wenn sich die Träger hinter gerichtlichen Entscheidungen verstecken, anstatt aktiv den Dialog mit den gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern zu suchen. „Hier geht es nicht nur um rein rechtliche Abwägungen,“ betont Güngör, „sondern um die Grundwerte eines respektvollen Arbeitsverhältnisses.“
Kritik am kirchlichen Sonderrecht
Güngör hebt hervor, dass die Angestellten im Sophien- und Hufelandklinikum die gleichen Aufgaben erfüllen wie ihre Kollegen in der Privatwirtschaft. Dennoch werden sie in einem Dialog über ihre Arbeitsbedingungen enorm eingeschränkt, da die Entscheidungsgewalt letztlich bei den kirchlichen Trägern bleibt. Dies führt oft zu einer Entfremdung der Mitarbeitenden von den Entscheidungsprozessen, die sie betreffen.
„Wäre der Dialog wirklich auf Augenhöhe, so könnte man positive Fortschritte erzielen,“ führt Güngör weiter aus. Die Beschäftigten fühlen sich in den Verhandlungen oft übergangen und sehen ihre Anstrengungen um faire Arbeitsbedingungen ergebnislos. „Die Entscheidung des Arbeitsgerichts könnte den Eindruck erwecken, dass die Situation für die Mitarbeitenden festgefahren ist. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Sie sind fest entschlossen, den Status quo zu überwinden und eine echte Demokratisierung der betrieblichen Mitbestimmung zu erreichen,“ erklärt Güngör.
Vor dem Hintergrund steigender Personalbedarfs und sich verschärfender Arbeitsbedingungen, sieht Güngör die Taktiken der kirchlichen Träger als potenziell gefährlich an. Ihre Sorge ist, dass diese Methoden den Konflikt nur weiter verschärfen werden, anstatt ihn zu lösen. „Die Betreiber haben vielleicht zunächst das rechtliche Übergewicht, doch die Unterstützung der Beschäftigten könnte bald schwinden, wenn sie sich nicht ernsthaft mit deren Anliegen auseinandersetzen,“ so Güngör. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.die-linke-thl.de.
Insgesamt war die Reaktion auf das Gerichtsurteil sowohl in der Politik als auch in den Reihen der Beschäftigten deutlich spürbar. Die angespannte Lage rund um die Arbeitsbedingungen könnte zu einem weiteren Anstieg von Konflikten führen, falls keine Kompromisse gefunden werden. Güngör erklärte abschließend: „Wir stehen weiterhin an der Seite der Beschäftigten und unterstützen ihren berechtigten Kampf für faire Arbeitsverhältnisse auf Augenhöhe.“