Altenburger Land

Fahrer ohne Führerschein: Sechs Monate auf Bewährung für Detlef J.

Altenburg. Ein Mann aus dem Altenburger Land, Detlef Jacob*, sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Trotz des Verlusts seines Führerscheins im Jahr 1991, bedingt durch Alkohol, setzt der 53-Jährige sein Verhalten fort, indem er immer wieder ohne Fahrerlaubnis fährt. „Ich habe ihn durch Alkohol verloren“, äußerte Jacob vor Gericht. Sein Vorstrafenregister weist 20 Einträge auf, die hauptsächlich mit Fahren ohne Führerschein und Trunkenheit im Straßenverkehr verbunden sind.

Am Amtsgericht Altenburg wurde Jacob jetzt erneut verurteilt. Richter Alexander Reichenbach sprach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus, die jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen stellte der Richter klar, dass das Fahren ohne Führerschein, trotz seiner relativen Leichtfertigkeit, aufgrund der Vorgeschichte eine ernsthafte Angelegenheit darstellt. „So lange dürfen Sie auch keine neue Fahrerlaubnis machen“, erklärte er Jacob im Zuge der Auflagen.

Alkoholkonsum und persönliche Entscheidungen

Die Umstände der Verurteilung waren klar. Jacob hatte an einem Donnerstagabend mit einem Blutalkoholwert von 0,6 Promille das Auto genommen, um nach einem Tag voller Feierabend-Biere – er gibt zu, täglich fünf bis sechs Bier zu trinken – nach Hause zu fahren. Die Polizei stellte ihn auf der Selkaer Straße im Schmöllner Ortsteil Lohma, da die Beamten bereits von seinem Führerscheinentzug wussten. Jacob erklärte, dass alle Züge ausgefallen seien und er keine andere Wahl hatte, als zu fahren.

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Richter Reichenbach erkannte allerdings auch Jacobs Bemühungen zur Besserung an. Sein Verkauf des Autos und die Umstellung auf ein E-Bike wertete er als bewusste Entscheidung, die möglicherweise darauf hindeutet, dass Jacob zumindest versuchte, seine Routinen zu ändern. „Bewährung ist hier keineswegs selbstverständlich“, bemerkte der Richter und betonte, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde.

Während der Verhandlung spielte auch Staatsanwalt Marcus Mündel eine entscheidende Rolle. Er war nicht an Jacobs Arbeitsweg interessiert, sondern unterstützte die Entscheidung für eine Bewährungsstrafe, nachdem auch er die positiven Veränderungen des Angeklagten anerkannt hatte. Mündel forderte ebenfalls eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Letzte Mahnung des Richters

Trotz dieser positiven Aspekte, ermahnte Richter Reichenbach Jacob zum Schluss noch einmal eindringlich: „Ihr Alkoholkonsum ist nicht mehr im gesunden Bereich. Und E-Bike-Fahren ist kein Freifahrtschein. Da kann auch ein Feierabend-Bier schon problematisch sein.“ Mit diesen Worten wollte er Jacob klar machen, dass er, um nicht erneut in Schwierigkeiten zu geraten, zwingend an seinem Verhalten arbeiten muss.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig, und die Frage bleibt, ob Jacob die Chance zur Besserung wirklich nutzen wird oder ob er wieder auf den alten Weg zurückfallen wird.

*Name geändert

LVZ

Quelle/Referenz
lvz.de

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