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Einbürgerungen im Altenburger Land: Rekordzahlen und neue Perspektiven!

Im Landkreis Altenburger Land sind die Einbürgerungszahlen im Jahr 2024 deutlich angestiegen. Laut einem Bericht von abg-info.de gab es im Jahr 2023 insgesamt 52 Einbürgerungen. Im Vergleich dazu lagen die Zahlen in den Vorjahren deutlich niedriger: 110 Einbürgerungen im Jahr 2022, 21 Einbürgerungen im Jahr 2021 und lediglich 5 Einbürgerungen im Jahr 2020. Dieser Anstieg stellt eine mehr als zwanzigfache Zunahme innerhalb von vier Jahren dar. Der Trend verdeutlicht die zunehmende Bereitschaft von Menschen mit ausländischen Wurzeln, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Vizelandrat Matthias Bergmann hebt die integrationsfreundliche Arbeit der örtlichen Einbürgerungsbehörde hervor und betont, dass diejenigen, die eingebürgert wurden, ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen bestreiten können.

Bundesweit wurden im Jahr 2023 rund 200.100 Einbürgerungen registriert, was einen Anstieg von etwa 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies stellt den höchsten Wert seit der Jahrtausendwende dar. Die häufigsten Herkunftsländer der neuen Staatsbürger sind Syrien, die Türkei und Afghanistan. Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, wie etwa ein gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland, der Nachweis der Identität sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Zudem müssen Antragsteller einen Einbürgerungstest bestehen und sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung Deutschlands bekennen.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Einbürgerung

Wie die Bundeszentrale für politische Bildung ausführlich darstellt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Einbürgerung erlangt werden. Eine Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts trat am 1. Januar 2000 in Kraft und führte zur Einführung des Territorialprinzips (jus soli) zusätzlich zum Abstammungsprinzip (jus sanguinis). Ein wichtiger Punkt der Reform war das Scheitern ursprünglicher Pläne zur doppelten Staatsangehörigkeit. Die CDU/CSU setzte sich für die Kampagne "Ja zur Integration – nein zur doppelten Staatsangehörigkeit" ein und führte das Optionsmodell ein, bei dem Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese Regelung sieht vor, dass Kinder, die ausländische Eltern haben, sich zwischen ihrem 18. und 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, es sei denn, sie sind Kinder von EU-Bürgern.

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Nach der Neuregelung der Optionsregelung im Dezember 2014 müssen Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheiden. Die allgemeinen Anforderungen für eine Einbürgerung sind ein rechtmäßiger Aufenthalt von acht Jahren, die Anerkennung der demokratischen Grundordnung, die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichende Deutschkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist seit dem 1. Januar 2008 vorgeschrieben. Üblicherweise erfordert die Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, jedoch gibt es Ausnahmen für Staatsangehörige anderer EU-Staaten und besondere Bedingungen.

Die Diskussion über das Recht auf deutsche Staatsangehörigkeit und die doppelte Staatsangehörigkeit ist den aktuellen Berichten zufolge nach wie vor ein relevantes Thema.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Altenburger Land, Deutschland
Beste Referenz
abg-info.de
Weitere Quellen
bpb.de

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