Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt setzt neue Maßstäbe für Teilzeitbeschäftigte in Deutschland. Das Gericht entschied, dass Arbeitnehmer in Teilzeit ab der ersten geleisteten Überstunde Anspruch auf Überstundenzuschläge haben. Diese Entscheidung beantwortet die drängende Frage der Ungerechtigkeit, die viele Teilzeitkräfte - insbesondere Frauen - bislang erlebten. Tarifliche Regelungen, die Zuschläge erst ab einer Überstundenzahl gewähren, die die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreitet, wurden als diskriminierend eingestuft.
Diskriminierung nicht tolerierbar
Das Urteil basiert auf einem konkreten Fall einer Pflegerin, die sich als benachteiligt fühlte, weil sie für 129 Überstunden keine Zuschläge oder Zeitgutschriften erhielt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass solche Praktiken gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, und erklärten darüber hinaus, dass es eine „mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts“ darstellt, wenn in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten signifikant mehr Frauen als Männer vertreten sind. Laut Welt zeigt sich, dass in Deutschland über 12 Millionen Menschen in Teilzeit arbeiten, wobei Frauen besonders stark betroffen sind.
Die Entscheidung hat nicht nur die individuellen Ansprüche der Klägerin, die eine Entschädigung von 250 Euro und eine Zeitgutschrift erhielt, gestärkt, sondern setzt auch Präzedenzfälle für zukünftige Streitigkeiten in diesem Bereich. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln positive finanzielle Auswirkungen auf die Teilzeitbeschäftigten haben werden, da sie nun für ihre Werte und Überstunden gerechter entlohnt werden müssen.
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