Im Dezember 2024 dürfen sich Arbeitnehmer in Deutschland auf ein höheres Netto-Gehalt freuen. Grund dafür sind die im Rahmen der steuerlichen Entlastungen beschlossenen Maßnahmen, die am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurden. Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 wirksam.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Grundfreibetrag, der um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro angehoben wird. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Diese Anpassungen werden bei der Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt. Laut dem Deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) profitieren Singles mit einem Bruttogehalt zwischen 2000 und 7000 Euro von einer Erhöhung von rund 34 Euro, während Familien mit zwei Kindern und einem Bruttogehalt zwischen 3500 und 8000 Euro mit 68 Euro mehr rechnen können.
Weitere steuerliche Anpassungen geplant
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant, auch in den kommenden Jahren Folgeanhebungen der Steuerfreibeträge vorzunehmen. Ab Januar 2025 wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen, und im Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.348 Euro vorgesehen. Der Kinderfreibetrag soll im Jahr 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und 2026 auf 6.828 Euro angehoben werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Auswirkungen der Inflation auf die Bürgerinnen und Bürger auszugleichen.
Zusätzlich erhöhte sich im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes, dessen erste Stufe 2023 in Kraft trat, der steuerliche Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wurde um 360 Euro angehoben, während der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen ebenfalls gestiegen ist. Mit diesen allgemeinen Anpassungen wird versucht, der „kalten Progression“ entgegenzuwirken, die zu höheren Steuern führt, obwohl Bürger realen Einkommensverlusten durch Inflation gegenüberstehen.
Für nähere Informationen zu den Änderungen und konkreten Beispielen, wie die neuen Regelungen sich auf die Steuerpflichtigen auswirken, haben sowohl Ruhr24 als auch Bundesregierung.de umfassende Berichte veröffentlicht.
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