Sparen bei der Kirchensteuer: 4 Tricks für clevere Steuerzahler!
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kirchensteuer in Deutschland durch Steuererklärungen und Kappungsgrenzen effektiv senken können.
Sparen bei der Kirchensteuer: 4 Tricks für clevere Steuerzahler!
Regenstauf (ots)
In Deutschland steht die Kirchensteuer immer wieder im Fokus öffentlicher Diskussionen, insbesondere mit dem nahenden Feiertag Allerheiligen, an dem viele Menschen den Verstorbenen gedenken. Die Zugehörigkeit zur Kirche ist für ein kirchliches Begräbnis erforderlich, dennoch entscheiden sich immer mehr Menschen aufgrund von Unstimmigkeiten oder persönlichen Gründen für einen Austritt aus der Kirche. Im Jahr 2022 konnten die evangelische und katholische Kirche in Deutschland jedoch hohe Einnahmen verzeichnen: über 6,2 Milliarden Euro für die evangelische Kirche und 6,8 Milliarden Euro für die katholische, eine Summe, die sich auf dem Niveau von 2017 bewegt. Im Durchschnitt zahlte jeder Steuerpflichtige im Jahr 2023 305 Euro Kirchensteuer. Während der Austritt eine Möglichkeit zur Befreiung von dieser Abgabe darstellt, gibt es zudem verschiedene legale Wege, um die Steuerlast zu senken.
Die Kirchensteuer wird in Deutschland in der Regel über das Gehalt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies kann für Besserverdienende schnell zu hohen Beträgen führen. Viele Menschen sind der Meinung, dass dieses Vorgehen nicht mehr zeitgemäß ist. Die steuerliche Abgabe orientiert sich an der Einkommensteuer, wobei in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent des zu versteuernden Einkommens an die Kirche fließen. Geringverdiener, Rentner und Studierende könnten zudem geringen Kirchgeldzahlungen unterliegen.
Tipps zur Reduzierung der Kirchensteuer
Um die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer zu minimieren, gibt es mehrere hilfreiche Tipps:
Kirchensteuer zurückholen: Steuerpflichtige, die Kirchensteuer gezahlt haben, können diese in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr absetzen. Auch Rentner können einen Teil ihrer Rente versteuern und so profitieren. Diese Steuerlast mindert die Gesamtschuld und kann zu einer möglichen Steuererstattung führen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass kirchliche Zuschläge bei Kapitalgewinnen nicht absetzbar sind.
Kirchensteuer kappen: In sämtlichen Bundesländern außer Bayern ist eine Kappung der Kirchensteuer vorgesehen, wenn ein bestimmtes Einkommen überschritten wird. In Berlin beträgt die Kappungsgrenze beispielsweise 3 Prozent. Verdient jemand 200.000 Euro, würde die reguläre Kirchensteuer 6.288 Euro betragen, während der Kappungsbetrag nur 6.000 Euro kostet. Dies ermöglicht eine Ersparnis. In vielen Bundesländern erfolgt die Kappung automatisch, in einigen muss sie allerdings beantragt werden.
Kirchensteuer senken: Wer außerordentliche Einkünfte hat – dazu zählen Abfindungen oder Verkäufe von Unternehmensanteilen – kann unter Umständen einen Erlass der Kirchensteuer beantragen. Bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Kirchensteuer könnten so gespart werden. Dies muss beim zuständigen Steueramt angefragt werden, da es nicht automatisch geschieht.
Kirchensteuer richtig vermeiden: Viele Verheiratete glauben, dass der Austritt aus der Kirche die Kirchensteuerpflicht vollständig aufhebt. Dies ist jedoch nicht ganz richtig: Nur wenn beide Ehepartner austreten, werden die Abgaben komplett eliminiert. Die Steuererklärung erfolgt zwar ab dem Folgemonat ohne Abzüge, sollte aber kritisch betrachtet werden, da es spezielle Regelungen für sogenannte „glaubensverschiedene Ehen“ gibt.
Ab einem gemeinsamen Einkommen von 40.000 Euro wird oft ein besonderes Kirchgeld anstelle der regulären Kirchensteuer fällig. Dieses wird in Abhängigkeit vom Einkommen festgelegt, kann zwischen 96 und 3.600 Euro variieren. Somit kann derjenige, der ausgetreten ist und der Besserverdienende war, die Steuerlast für den verbleibenden Partner erhöhen, da er das Kirchgeld ausgleichen muss. Allerdings wird die bereits gezahlte Kirchensteuer angerechnet.
Wie sich die Regelungen zur Kirchensteuer in Zukunft weiterentwickeln, bleibt abzuwarten. Details und weitere Informationen zu Steuertipps finden sich unter www.lohi.de/steuertipps.