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Silvester in Schleswig-Holstein: Wo das Feuerwerk erlaubt ist!

In Schleswig-Holstein gelten zu Silvester spezielle Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerk. Laut Informationen von NDR ist Böllern grundsätzlich von 0 Uhr am 31. Dezember bis 24 Uhr am Neujahrstag erlaubt. Es dürfen jedoch nur volljährige Personen Feuerwerk abbrennen. Gemeinden haben die Möglichkeit, die Zeiten für das Böllern einzuschränken, beispielsweise indem sie es erst ab 18 Uhr gestatten.

Zusätzlich gibt es wichtige Böllerverbote: So ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden, wie Tankstellen oder Biogasanlagen, untersagt. Manche Städte und Gemeinden haben sogar spezielle Böllerverbotszonen eingerichtet. Zudem sind häufig verbotene pyrotechnische Gegenstände aus der Kategorie II, wie Raketen und Knallkörper. Tierärzte raten zur Vorsicht im Umgang mit Haustieren während der Feuerwerksabenne, da diese stark unter dem Lärm leiden können.

Regionale Unterschiede in Schleswig-Holstein

Die Regelungen variieren stark innerhalb Schleswig-Holsteins. Während in Kiel, Flensburg und Neumünster kein spezielles Abbrennverbot existiert, gilt in Lübeck quasi ein vollständiges Böllerverbot, insbesondere wegen der historischen Altstadt. Im Kreis Nordfriesland ist Feuerwerk im Umkreis von 200 Metern um reetgedeckte Häuser untersagt.

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Auf den Inseln Sylt, Amrum und in St. Peter-Ording ist Feuerwerk vollständig verboten. In Föhr hingegen ist das Abbrennen von Feuerwerk nur an Stränden und Deichen erlaubt, wobei ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden eingehalten werden muss. Auch auf Pellworm gilt ein Abbrennverbot von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude, während auf den Halligen eine Entfernung von 300 Metern zum Warftfuß eingehalten werden muss. Bei Verstößen gegen die Abbrennverbote drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

In Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg und Steinburg sind keine speziellen Verbotszonen bekannt, aber auch hier sollten Sicherheitsabstände zu reetgedeckten Häusern beachtet werden. In Eckernförde ist das Abbrennen von Feuerwerk in einem Umkreis von 300 Metern um Tankstellen und in der Nähe von Kirchen und Krankenhäusern verboten. Timmendorfer Strand hat feuerwerksfreie Zonen, bietet jedoch ein zentrales Feuerwerk an. Grömitz setzt ein Böllerverbot am Strand und an der Promenade durch, erlaubt aber ein eigenes Feuerwerk auf der Seebrücke.

Zudem wurde in Mölln aus Klimaschutzgründen zum Verzicht auf privates Feuerwerk aufgerufen. In den Städten Barsbüttel und Bargteheide gibt es Verbotszonen um brandgefährdete Gebäude, während in Seestermühe im Kreis Pinneberg das Zünden von Feuerwerk aufgrund von reetgedeckten Häusern untersagt ist. Elmshorn kündigte für Silvester 2024 ein Verbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und anderen sensiblen Bereichen an.

Selbst wenn das Böllerverbot in Deutschland für Silvester 2022 aufgehoben wurde, gibt es weiterhin regionale Unterschiede. Wie von der Kreiszeitung berichtet, bleibt das Mitführen und Zünden von Feuerwerk in bestimmten Innenstadtbereichen von Hannover weiterhin verboten. Ähnliche Regelungen gibt es in Bremen, wo das Böllerverbot an der Weser-Promenade und in denkmalgeschützten Zonen bestehen bleibt.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
In welchen Regionen?
Kiel, Flensburg, Neumünster, Lübeck, Nordfriesland, Sylt, Amrum, St. Peter-Ording, Föhr, Pellworm, Halligen, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg, Steinburg, Eckernförde, Timmendorfer Strand, Grömitz, Mölln, Barsbüttel, Bargteheide, Seestermühe, Elmshorn
Genauer Ort bekannt?
Lübeck, Deutschland
Beste Referenz
ndr.de
Weitere Quellen
kreiszeitung.de

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