Der Silvesterverkauf von Feuerwerk in Deutschland beginnt gewohnt drei Tage vor dem Jahreswechsel. In diesem Jahr fällt der erste Verkaufstag auf den 28. Dezember, da dieser Tag ein Sonntag ist. Der Verkauf ist bis zum 31. Dezember erlaubt, wie tagesschau.de berichtet. Personen ab 18 Jahren dürfen dabei Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 verwenden. Für bestimmte Produkte aus der Kategorie F2 ist eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das Kleinstfeuerwerk, wie Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen (Kategorie 1), ist bereits ab 12 Jahren zugelassen und ganzjährig nutzbar.
Die Stadt Balingen und die Feuerwehr blicken der bevorstehenden Silvesternacht entspannt entgegen. Laut schwarzwaelder-bote.de gibt es keine großen Einschränkungen für das Feuerwerk. Die Verwaltung appelliert an die Vernunft der Bürger, während eine bunte und laute Feierlichkeit in der Nacht erwartet wird.
Regelungen für das Zünden von Feuerwerk
Laut Bundesinnenministerium (BMI) ist das Zünden von Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr erlaubt. In vielen Gemeinden dürfen Feuerwerkskörper zudem nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar zwischen 18 und 6 Uhr gezündet werden. Es gibt zudem zahlreiche Verbote in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Auch bei größeren Menschenansammlungen ist das Zünden von Raketen, Batterien und Böllern nicht gestattet. Regionale Feuerwerksverbote, beispielsweise in Göppingen rund um die Burg Hohenstaufen, gehören ebenfalls zu den Regelungen.
Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem ist es wichtig, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die CE-Zertifizierung und eine Registriernummer zu achten. Nicht zertifizierte Feuerwerkskörper sind gefährlich und verboten; ihr Umgang kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das BAM rät auch davon ab, ältere Feuerwerkskörper zu verwenden, da deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Für den Transport von Feuerwerk gelten spezifische Regeln: maximal drei Kilogramm "Nettoexplosivstoffmasse" dürfen pro Fahrzeug transportiert werden, sicher verpackt im Kofferraum. Die Lagerung von Feuerwerk ist ebenfalls geregelt; maximal ein Kilogramm ist in bewohnten Räumen erlaubt, während unbewohnte Räume eine Lagerung von bis zu zehn Kilogramm gestatten. Abgebrannte, CE-geprüfte Feuerwerksreste können in der Restmülltonne entsorgt werden, während nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper auf einem Recyclinghof entsorgt werden müssen.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung