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Sicher ins neue Jahr: Wichtige Regeln für Silvesterfeuerwerk!

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat wichtige Informationen für den bevorstehenden Jahreswechsel veröffentlicht, um einen unbeschwerten und sicheren Übergang ins neue Jahr zu gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerksartikeln im Einzelhandel findet zwischen dem 28. Dezember und dem 31. Dezember 2024 statt. Die Stadt bittet die Bevölkerung, die Vorschriften und Sicherheitshinweise für den Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten. Unfälle und Brände treten häufig aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs oder nicht zugelassener Produkte auf.

Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern gelten strenge Regeln. Diese müssen eine CE-Kennzeichnung (z.B. 0589-F2-XXXX) tragen und Personen ab 18 Jahren dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse 2 verwenden. Es liegt in der Verantwortung der Händler und Eltern, sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu diesen Produkten haben. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 gestattet und sollte nur im Freien von einem sicheren Abstand erfolgen.

Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an brandempfindlichen Orten untersagt. Bei der Zündung dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Hand gehalten werden und Blindgänger dürfen nicht erneut verwendet werden. Anwohner werden dazu angehalten, ihre Balkone und Terrassen zu räumen, Fenster und Mülltonnen zu schließen und Tiere in geschützten Räumen zu halten, um Stressbelastungen zu minimieren.

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Wie auf Ludwigshafen24 berichtet wurde, sind in Deutschland Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt, wobei diese eine CE-Kennzeichnung sowie eine Registriernummer haben müssen. Illegale Feuerwerkskörper, wie beispielsweise „Polenböller“, sind verboten und können gefährlich sein. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur vom 29. bis einschließlich 31. Dezember gestattet, sofern der 29. kein Sonntag ist; in diesem Fall beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember. Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist das ganze Jahr über erhältlich, jedoch nur für Personen ab 12 Jahren.

Es gelten zudem strenge Vorschriften zur Lagerung von Feuerwerkskörpern. Die Nutzung von Feuerwerkskörpern ist offiziell nur vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 0 Uhr erlaubt. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ab 22 Uhr gilt in der Regel Nachtruhe, die jedoch an Silvester oft großzügiger gehandhabt wird. Für den Schutz von Haustieren und lärmempfindlichen Nachbarn können geschlossene Fenster und Türen sorgen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Brandenburg an der Havel, Deutschland
Beste Referenz
stadt-brandenburg.de
Weitere Quellen
ludwigshafen24.de

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