Schock in Herkenrath: 10-Jähriger von Rettungswagen erfasst und verletzt!
Ein 10-jähriges Kind wurde am 17. November 2025 in Bergisch Gladbach von einem Rettungswagen erfasst und schwer verletzt.

Schock in Herkenrath: 10-Jähriger von Rettungswagen erfasst und verletzt!
Am Montag, den 17. November 2025, ereignete sich in Bergisch Gladbach ein schwerer Unfall, bei dem ein 10-jähriges Kind von einem Rettungswagen erfasst wurde. Der Vorfall ereignete sich gegen 08:00 Uhr an der Straße Braunsberg im Stadtteil Herkenrath. Der Rettungswagen, dessen 36-jähriger Fahrer mit Sonder- und Wegerechten unterwegs war, passierte die Kreuzung bei rotem Licht und erfasste das Kind, das bei Grünlicht an einer Ampel die Straße überqueren wollte. Trotz des Einsatzes von Notfallsanitätern und Rettungssanitätern war die Situation extrem kritisch, und die Lebensgefahr des Jungen konnte nicht ausgeschlossen werden. Er wurde umgehend in eine nahegelegene Klinik gebracht, während ein weiterer Rettungswagen den ursprünglich geplanten medizinischen Notfall übernahm, ohne dass es zu kritischen Verzögerungen kam.
Die Besatzung des Rettungswagens erhielt Unterstützung von der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), da zwei Rettungskräfte nach dem Unfall nicht mehr dienstfähig waren. Die Polizei Rhein-Berg und das Verkehrsunfallaufnahmeteam des Polizeipräsidiums Köln kamen zur Unfallaufnahme hinzu, während die Feuerwehrtechnik-Abteilung den Gutachter vor Ort unterstützte. Die Straße Braunsberg war während der Unfallbearbeitung zeitweise vollständig gesperrt.
Rechtliche Aspekte und Haftung
In Bezug auf solche Vorfälle ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Ein Rettungswagen darf bei Blaulichtfahrt mit angemessener Geschwindigkeit auch dann in eine Ampelkreuzung einfahren, wenn das Licht rot ist. Im Falle einer Kollision könnte die Haftung unterschiedlich verteilt werden, wobei in ähnlichen Fällen eine Haftungsverteilung von 70 % für den PKW und 30 % für den RTW üblich ist. Wenn ein Fahrzeug, das bei Grünlicht in die Kreuzung einfährt, abrupt bremst, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben, da der Rettungswagenfahrer in der Regel die Geschwindigkeit reduzieren und einen Sicherheitsabstand einhalten muss.
In Deutschland haften Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden oder Unfälle. Kinder zwischen sieben und zehn Jahren können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Bei einem 10-jährigen Kind wie in diesem Vorfall hängt die Haftung von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Zudem haben aufsichtspflichtige Personen, in der Regel Eltern oder Lehrer, eine Verantwortung, insbesondere im fließenden Verkehr.
Sicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen
Um solche tragischen Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, dass Autofahrer besonders vorsichtig sind, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten, wo häufig spielende Kinder unterwegs sind. Vor diesen Einrichtungen sind häufig Geschwindigkeitsbegrenzungen in Form von Schrittgeschwindigkeit vorgesehen. Der ADAC empfiehlt, in der Nähe von Schulbushaltestellen besonders aufmerksam zu sein, da Kinder bei unvorsichtigem Verhalten an Unfällen beteiligten sein können.
Der tragische Vorfall in Bergisch Gladbach verdeutlicht die Komplexität von Verkehrssituationen, insbesondere wenn Kinder im Spiel sind. Eltern und Verkehrsteilnehmer sind aufgerufen, stets höchste Vorsicht walten zu lassen, um die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Fireworld berichtet, dass der Junge in eine Klinik gebracht wurde und Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. ra-kotz.de beschreibt die rechtlichen Aspekt solcher Unfälle detailliert, während der ADAC wichtige Hinweise zum Verhalten von Kindern im Straßenverkehr gibt.