Segeberg

Itzehoer verurteilt: 10 Monate Haft für Besitz von Kinderpornografie!

Ein 25-jähriger Itzehoer wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem die Polizei 49 Kinder- und Jugendpornografien auf seinen Geräten entdeckte – ein erschütternder Fall, der die Grenzen von Verantwortung und Einsicht neu definiert!

In einem auffälligen Verfahren im norddeutschen Itzehoe wurde ein 25-jähriger Mann wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material verurteilt. Nach einer Durchsuchung seiner elektronischen Geräte entdeckte die Polizei insgesamt 49 Dateien, darunter 19 kinder- und 30 jugendpornografische Inhalte. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten, die auf drei Jahre ausgesetzt wurde. Zudem muss er 900 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Der Angeklagte zeigte sich von Beginn an kooperativ und gestand seine Taten ohne Umschweife. Er äußerte, dass ihm die Bedeutsamkeit seiner Handlungen erst nach der Durchsuchung klar wurde, als ihm bewusst wurde, dass er durch die Speicherung solcher Dateien den Missbrauch von Kindern unterstützte. „Mit der Zeit ist die Erkenntnis gekommen,“ erklärte er, „dass ich die Daten hätte löschen müssen.“ Mit einem gewissen Schmunzeln gab er auch zu, dass seine Nachlässigkeit der Grund sei, warum die Dateien auf seinen Geräten verblieben sind: „Weil ich löschfaul bin, sind die Daten auf dem Handy geblieben,“ sagte der Mann.

Zweifel an der Schwere der Vorwürfe

Im Verlauf des Verfahrens stellte der Anwalt des Angeklagten in Frage, ob die in den Caches seiner Geräte gefundenen 472 weiteren Dateien in die Bewertung des Urteils einfließen sollten. Ein Cache dient der schnelleren Bereitstellung von Daten, indem häufig gesuchte Informationen temporär gespeichert werden. Der Anwalt argumentierte, dass es sich dabei nicht um einen aktiven Besitz handle: „Das kann ihm nicht zur Last gelegt werden,“ betonte er und verwies darauf, dass es bei der Verurteilung primär um das Besitzen von pornografischen Inhalten gehe, nicht um die Nutzung.

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Trotz der Bestätigung, dass sein Mandant keine pädophilen Neigungen hegt, plant dieser, sich freiwillig in eine Therapie zu begeben. Der Richter beschloss, eine Teilnahme an einer solchen Beratung als Teil der Bewährungsauflagen zu integrieren. Der Angeklagte äußerte sich selbstkritisch und bezeichnete seine Handlungen als „einfach dumm“. „Ich habe nicht nachgedacht,“ fügte er hinzu, während er um Einsicht in seine Taten rang.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, und die Parteien überlegen, ob sie Berufung einlegen. Dies könnte zu einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung führen, insbesondere im Hinblick auf die zusätzlichen gefundene Dateien, deren rechtliche Bewertung noch unklar ist.

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