Rendsburg-Eckernförde

Neues zur Briefwahl: Wichtige Fristen und Informationen für Rendsburg!

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde können Wähler ab Montag, dem 13. Januar, einen Antrag auf Briefwahl stellen. Die Stimmzettel mit den Namen der Kandidaten und Parteien werden frühestens zwei Wochen nach Antragstellung zur Verfügung stehen. Der Kreiswahlleiter Nils Förster empfiehlt, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen und schnell zurückzusenden. Parteien im Bundestagswahlkreis 4 haben bis Freitag, den 10. Januar, die Möglichkeit, eigene Kandidaten zu benennen, wobei bereits folgende Parteien Kandidaten angegeben haben: SSW, AfD, Freie Wähler, CDU, Grüne, SPD und FDP.

Die Frist zur Benennung weiterer Kandidaten endet am Montag, den 20. Januar, um 18 Uhr. Am Freitag, den 24. Januar, wird der Kreiswahlausschuss tagten, um die Kandidaten zuzulassen. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben, und alle Angaben müssen korrekt sein. Einsprüche gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses können bis zum 27. Januar eingelegt werden. Die Stimmzettel für die Briefwahl werden nach Prüfung der Landeslisten gedruckt. Insgesamt werden rund 220.000 Stimmzettel benötigt, und die Druckaufträge wurden bereits vergeben. Ein landesweiter Testlauf zur Überprüfung der Technik und Abläufe ist für Mittwoch, den 15. Januar, angesetzt.

Wahlschein und Antragsverfahren

Für die Briefwahl ist ein Wahlschein erforderlich, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Die Antragstellung ist sowohl persönlich als auch schriftlich möglich. Die schriftliche Antragstellung kann auch durch Fax oder E-Mail erfolgen, viele Gemeinden bieten zudem die Möglichkeit, Unterlagen online anzufordern. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag, der auch vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt werden kann.

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Zur Beantragung müssen folgende Angaben gemacht werden: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Sollte ein Antrag für eine andere Person gestellt werden, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Beantragung für andere Personen ist nur persönlich oder schriftlich möglich und nicht elektronisch. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung unterstützen lassen. Rechtsgrundlagen finden sich in den Paragraphen 27 und 28 der Bundeswahlordnung.

Der Wahlsonntag ist für den 23. Februar angesetzt, und die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Wahlhelfer sind bereits ausreichend gemeldet, sodass keine weiteren Helfer gesucht werden.

Für weitere Informationen zur Briefwahl wurde auf die Seite der Bundeswahlleiterin verwiesen, die umfassende Details und Anleitungen zu den entsprechenden Verfahren bereitstellt, wie bundeswahlleiterin.de berichtet.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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kn-online.de
Weitere Quellen
bundeswahlleiterin.de

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