Eine Rentnerin aus dem Landkreis Pinneberg steht vor einem finanziellen Albtraum, der aus einem gravierenden Behördenfehler resultiert. Über vier Jahre hinweg erhielt sie Sozialhilfe, die sie aufgrund eines Missgeschicks der zuständigen Behörde nicht hätte beziehen dürfen. Wie der Merkur berichtet, war die Rentnerin seit Juli 2010 auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihre Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben ausreichte. Als sie heiratete und mit ihrem Ehemann zusammenzog, informierte sie die Behörde nicht, was jedoch für ihren Anspruch auf Sozialhilfe entscheidend war. Trotz dieser Unterlassung blieb die Sozialhilfe für weitere vier Jahre aus unverständlichen Gründen ausgezahlt.
Der Fehler der Behörde wurde erst 2015 entdeckt, und daraufhin forderte man von der Rentnerin die Rückzahlung von etwa 15.000 Euro. Der Fall wurde vor das Bundessozialgericht gebracht, das nun entschieden hat, dass die Rückforderung rechtswidrig sei. Laut Gegen-Hartz hat das Gericht festgestellt, dass die Behörde ihren eigenen Fehler nicht ignorieren kann. Da die Zahlungen aufgrund von Verwaltungsfehlern fortgeführt wurden, liegt eine Rechtswidrigkeit in der Rückforderung vor, die als Ermessensfehler eingestuft wird.
Gerichtsurteil sorgt für Aufatmen
Das Bundessozialgericht hat deutlich gemacht, dass Fehler, die von Behörden gemacht werden, nicht zu Ungunsten der Betroffenen ausgelegt werden dürfen. In einem am 19. Dezember 2024 veröffentlichten Urteil wurde bestätigt, dass in solchen Fällen die Behörde die Umstände bei der Entscheidung über Rückforderungen berücksichtigen muss. Diese Klarstellung könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und gibt der Rentnerin in dieser schwierigen Situation ein wenig Hoffnung, dass sie die enormen Rückzahlungsforderungen nicht begleichen muss.
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