In der kalten Jahreszeit wird der Straßenverkehr durch winterliche Bedingungen wie Glätte, Schnee und schlechte Sicht erheblich erschwert. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried klärt in einer aktuellen Information über gängige Mythen und häufige Rechtsirrtümer auf, die im Winter zu gefährlichen Situationen und unnötigen Strafen führen können. Unwissenheit oder Bequemlichkeit zeigen sich dabei oft als ernsthafte Gefahrenquellen.
Zu den häufigsten Irrtümern zählen beispielsweise die Missachtung von verschneiten Verkehrsschildern. Auch wenn diese nicht klar erkennbar sind, kann eine Bestrafung ausgesprochen werden, solange die Form des Schildes noch erkennbar bleibt. Des Weiteren müssen Autofahrer darauf achten, dass herabfallender Schnee von Autodächern andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Im Falle eines Schadens können sie haftbar gemacht werden. Ein weiteres Thema sind unzureichend freigeräumte Windschutzscheiben – vollständige Sicht ist unerlässlich, andernfalls drohen hohe Strafen.
Die wichtigsten Bußgelder im Winter
Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch zahlreiche Bußgelder, die Autofahrer bei Verstößen während der Wintermonate in Betracht ziehen müssen. Die Bußgeldkataloge 2026 sehen abgestufte Sanktionen vor, abhängig von der Gefährdung, dem Sachschaden und dem Vorsatz. So wird beispielsweise das Fahren ohne Winterreifen mit 60 bis 120 Euro und einem Punkt geahndet, während für eine Sichtbehinderung durch verschneite oder vereiste Scheiben eine Geldstrafe von 10 bis 35 Euro veranschlagt wird.
| Winterverstoß | Bußgeld | Punkte |
| Fahren ohne Winterreifen | 60-120 Euro | 1 Punkt |
| Sichtbehinderung durch vereiste Scheiben | 10-35 Euro | – |
| Schnee vom Dach nicht entfernt | 25 Euro | – |
| Unangepasste Geschwindigkeit | 100-200 Euro | 1 Punkt |
| Fehlendes Abblendlicht bei Schneefall | 25-60 Euro | – |
Die Behörden agieren im Winter strenger, um Unfälle zu vermeiden. Es ist entscheidend, dass Autofahrer ihre Fahrweise und Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anpassen. Falsche Bereifung oder überhöhte Geschwindigkeit können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch zu Schadenersatzansprüchen. Die Winterreifenpflicht, die bei winterlichen Verhältnissen gilt, hat ebenfalls ihre Tücken; zulässige Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen, während M+S-Reifen nicht ausreichend sind.
Wichtige Tipps für die Winterfahrt
Zusätzlich zu den rechtlichen Aspekten sollten Autofahrer ihr Fahrzeug bestmöglich auf den Winter vorbereiten. Dazu gehört unter anderem, Scheiben vollständig zu enteisen, die Funktionsfähigkeit des Abblendlichts zu überprüfen sowie Zubehör wie Eiskratzer und Enteisungsspray bereit zu halten. Auch die Überprüfung der Autofunktionen wie Batterie und Kühlwasser sollte nicht vernachlässigt werden. Bei allen Fahrten ist eine angepasste Geschwindigkeit und der korrekte Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern von größter Bedeutung.
Besonders durch Glätte und Schnee erhöht sich das Unfallrisiko. Geschwindigkeitsüberschreitungen im Winter können zu höheren Bußgeldern führen, zudem drohen Punkte in Flensburg bei sicherheitsrelevanten Verstößen. Die Frist für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide beträgt 14 Tage nach Zustellung.
Zusammenfassend zeigt sich, dass im Winter besondere Vorsicht geboten ist. Verantwortungsbewusste Autofahrer können durch entsprechende Vorkehrungen und Kenntnisse der Vorschriften nicht nur Störungen im Verkehr vermeiden, sondern auch ihr eigenes und das Wohl anderer Verkehrsteilnehmer sicherstellen.
Weitere Informationen und rechtliche Beratungen bietet der ÖAMTC an, um in Winternotfällen rund um die Uhr Unterstützung zu leisten und den Überblick über die Vorschriften zu behalten. Für mehr Details zu den winterlichen Verkehrsregeln und Strafen können die Webseiten von ÖAMTC, Der Bußgeldkatalog und Bußgeldkatalog besucht werden.