Im Laufe des heutigen Tages wird das Landgericht Braunschweig eine entscheidende Entscheidung im Fall des 47-jährigen Christian B. treffen. Die Urteilsverkündung ist auf 10.00 Uhr angesetzt. Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber: Er wird beschuldigt, zwischen 2000 und 2017 in Portugal drei Frauen vergewaltigt zu haben und in zwei weiteren Fällen Kinder sexuell belästigt zu haben.
Besonders brisant ist der Prozess, da Christian B. auch im Zusammenhang mit dem Fall der verschwundenen kleinen Madeleine McCann, die 2007 aus einer Ferienanlage in Portugal verschwand, unter Mordverdacht steht. Obwohl diese Thematik viel mediale Aufmerksamkeit erregt, ist sie nicht Teil des aktuellen Verfahrens, in dem die Unschuldsvermutung gilt.
Vorwürfe gegen Christian B.
Die konkreten Vorwürfe gegen Christian B. sind schwerwiegend: Neben der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Jugendlichen und einer älteren Frau im Alter zwischen 70 und 80 Jahren wurde auch eine 40-jährige Zeugin aus Irland vernommen, die angibt, vor rund 20 Jahren in Portugal brutal von ihm angegriffen worden zu sein. Die Identität der anderen beiden Frauen, die er angeblich vergewaltigt haben soll, ist bislang unbekannt, was die Verteidigung in ihrer Argumentation stark betont.
In der letzten Verhandlungswoche forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Diese Maßnahme wird in Fällen angewendet, in denen die Betroffenen trotz einer langen Haftstrafe weiterhin als gefährlich eingestuft werden.
Stellungnahme der Verteidigung
Im Gegensatz dazu plädierte die Verteidigung für einen Freispruch und argumentierte, dass es nie einen ausreichenden Tatverdacht gegeben habe. „Ein Freispruch ist die einzig richtige Entscheidung“, erklärte der Verteidiger Friedrich Fülscher. Er wies darauf hin, dass zwei der mutmaßlichen Opfer bisher nicht ermittelt wurden und von wichtigen Zeugen Widersprüche und Lügen vorgekommen seien. Während der Verhandlung wollte Christian B. keine Stellungnahme abgeben, doch die Anwälte kritisierten die Ermittlungen stark, beschuldigten die Behörden grober Fehler und bezeichneten die Beweisführung als unseriös.
Bisher befindet sich Christian B. aufgrund einer siebenjährigen Haftstrafe, die er im Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin auferlegt bekam, im Gefängnis. Die Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig ergibt sich aus seinem letzten Wohnsitz in der Stadt.
Ein Urteil könnte weitreichende Folgen für Christian B. haben: Sollte er freigesprochen werden, hätte er die Möglichkeit, seine Haftstrafe bereits im September 2025 zu verbüßen und möglicherweise bald wieder auf freien Fuß zu kommen. Ein psychiatrischer Gutachter hat bereits festgestellt, dass er als extrem gefährlich gilt, was die bevorstehende Entscheidung umso bedeutender macht. Beobachter vermuten, dass die Aufhebung des Haftbefehls durch das Gericht ein Hinweis auf die Möglichkeit eines Freispruchs sein könnte. Solche Überlegungen heizen die Diskussion um den aufsehenerregenden Fall immer weiter an, der sowohl nationale als auch internationale Medien beschäftigt, wie www.shz.de berichtet.
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