
Ein erschreckender Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern sorgt derzeit für Aufsehen. Ein 17-jähriger Tschetschene steht vor Gericht, weil er seine 13-jährige Freundin als Prostituierte auf Snapchat angeboten hat. Laut exxpress.at postete der Angeklagte mehrere Storys, in denen er Preislisten für sexuelle Dienstleistungen veröffentlichte. In einer Anklage wird der Vorwurf erhoben, dass der 17-Jährige seine Freundin zu einem Kunden gebracht hat, ohne diesen über ihr tatsächliches Alter aufzuklären. Der Student, der die 13-Jährige traf, glaubte, dass sie über 18 Jahre alt ist.
Der Angeklagte behauptete, lediglich „mitgegangen“ zu sein, um aufzupassen. Trotzdem wird ihm vorgeworfen, dass er von den 150 Euro, die für die Dienstleistung gezahlt wurden, 100 Euro für sich einbehalten hat, obwohl er zuvor vereinbart hatte, das Geld zu teilen. Auf die Frage, warum er die Abmachung nicht eingehalten habe, erklärte er, er habe keinen Wechsel geben können und lediglich einen 100-Euro-Schein sowie eine 50-Euro-Note erhalten.
Hintergrund des Missbrauchs
Der Fall ist Teil eines größeren Problems, das im Kontext von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen im Internet steht. In einem weiteren, schwerwiegenden Fall wird eben am Landgericht Flensburg gegen einen Mann ermittelt, der auf dem Anzeigenportal Markt.de mehrere Kinder und Jugendliche zur Prostitution angeboten haben soll. Wie familienhandbuch.de berichtet, wird hierbei von einer schweren Form des Cybergrooming gesprochen. Täter nutzen soziale Medien, um anonym Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen und ihr Vertrauen zu gewinnen.
Dabei manipulieren sie die Wahrnehmung der Kinder und versuchen, sie in Abhängigkeiten zu verstricken. In einem aktuellen Beispiel wurde eine 12-jährige Betroffene unter Druck gesetzt, sich mit fremden Männern zu treffen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, Eltern über die Risiken sozialer Netzwerke aufzuklären. Sie sollten aktives Vertrauen zu ihren Kindern aufbauen, damit diese sich bei Problemen an sie wenden können.
Gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs
Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, haben die europäischen Institutionen verschiedene Maßnahmen ins Leben gerufen. Laut europarl.eu sind Anbieter von Hostingdiensten oder Kommunikationsdiensten verpflichtet, eine Risikobewertung in Bezug auf Inhalte durchzuführen, die Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen. Diese Anbieter müssen anschließend geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, wie die Implementierung von Altersüberprüfungssystemen und Meldemechanismen für Nutzer.
Eine spezielle Regelung sieht vor, dass insbesondere Dienste, die sich direkt an Kinder richten, strenger kontrolliert werden müssen. Damit soll der Zugang zu schädlichen Inhalten für Minderjährige erschwert werden. Eltern sind aufgerufen, sich aktiv an diesen Schutzmaßnahmen zu beteiligen, indem sie Sicherheitseinstellungen nutzen und ihre Kinder über die Gefahren der digitalen Welt aufklären.
Insgesamt wird deutlich, dass sowohl gesellschaftliche als auch gesetzliche Anstrengungen nötig sind, um die Sicherheit von Kindern im Internet zu gewährleisten und sexuelle Übergriffe zu verhindern.
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