Ab Oktober 2024 gibt es Veränderungen im Bereich der Autoreifen: Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich an neue Vorschriften halten, da die Verwendung bestimmter Reifen ab sofort verboten ist. Diese Regelung betrifft insbesondere die mit der „M+S“-Kennzeichnung, die eigentlich für Winterbedingungen gedacht ist. Fortan ist die Nutzung solcher Reifen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden, falls sie bei widrigen Straßenbedingungen eingesetzt werden.
In Frankfurt wurde am 1. Oktober 2024 der Stichtag für diese neue Regelung markiert. Wer sich nicht an die Vorschriften hält und mit den alten „M+S“-Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen. Diese Verordnung tritt als Konsequenz aus der Notwendigkeit auf, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, insbesondere durch die Gewährleistung gesicherter Winterreifen.
Neue Regelungen und Strafen
Die neue Vorschrift sieht vor, dass ab sofort nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol verwendet werden dürfen. Dieses Symbol, das einen Berg mit einer Schneeflocke darstellt, signalisiert, dass die Reifen speziellen Anforderungen an die Wintertauglichkeit genügen. Die Einführung dieser Regelung ist das Ergebnis einer langen Übergangsfrist, die seit 2018 gilt, als das Alpine-Symbol als standardisierter Reifenstandard eingeführt wurde. Bis zu diesem Stichtag durften Fahrer, die ihre Reifen vor Dezember 2017 erworben hatten, weiterhin die „M+S“-Reifen verwenden.
Der Automobil-Club Verkehr (ACV) weist darauf hin, dass die alte „M+S“-Kennzeichnung nicht rechtlich geschützt war, was dazu führte, dass viele Reifen ohne adäquate Tests für winterliche Bedingungen verwendet wurden. Daher wurde das Alpine-Symbol als verbindlich erklärt. Fahrer, die noch alte Reifen besitzen, sollten diese nicht nur auf die Kennzeichnung überprüfen, sondern auch darauf, ob das Profil den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Die Bußgelder für die Verwendung von falschen Reifen während winterlicher Bedingungen sind klar definiert: Bei der bloßen Verwendung von nicht zugelassenen Reifen auf schneebedeckten Straßen drohen 60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Noch heftiger wird es bei Gefährdungen im Straßenverkehr, was mit 100 Euro zu Buche schlägt.
Verstoß | Bußgeld (Euro) | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Falsche Bereifung bei Schnee, Eis und Glätte | 60 | 1 |
Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden | 80 | 1 |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden | 100 | 1 |
Und es kommt zum Unfall | 120 | 2 |
Besonders gravierend: Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu einem Unfall, drohen sogar 120 Euro Strafe und zwei Punkte in Flensburg. Auch die Kfz-Versicherung könnte im Schadensfall Schwierigkeiten haben, die Kosten in vollem Umfang zu decken.
Es gibt keine festen Termine für den Reifenwechsel, außer der allgemeinen Regel, dass Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben sind. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung verankert. Eine vereinfachte Faustregel besagt „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Fahrzeuge zu jeder Zeit und unter jeglichen Bedingungen sicher und stabil auf der Straße bleiben.
Die Einführung dieses neuen Standards unterstreicht den Trend, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Autofahrer dazu zu bewegen, nur diejenigen Reifen zu verwenden, die die notwendigen Tests bestanden haben. Autofahrer müssen sich also in Zukunft noch bewusster mit der Sicherheit ihrer Fahrzeuge auseinandersetzen und über die geltenden Vorschriften informiert sein, um Bußgelder und möglicherweise unangenehme Folgen zu vermeiden. Für den gesamten Bericht über die und weitere Details zu diesem Thema besuchen Sie bitte www.fr.de.
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