Im Mittelpunkt der aktuellen politischen Diskussion steht ein Vorstoß von Ferda Ataman, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Sie hat sich entschieden gegen die anstehende Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausgesprochen. Ataman bezeichnet diese geplante Maßnahme als unzureichend und als Zeichen für den mangelnden Schutz vor Diskriminierung.
Die Bundesregierung plant, am Mittwoch eine bescheidene Änderung des AGG zu beschließen, um so ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union zu umgehen. Ataman kritisiert, dass dieser Schritt „mutlos“ sei und dass die Reform das vorhandene Antidiskriminierungsrecht nur komplizierter mache, ohne echten Nutzen für die Bürger zu stiften. „Die Anpassung dürfte lediglich wenigen Menschen helfen“, äußerte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Zentrale Änderungen im Diskriminierungsrecht
Der Fokus der geplanten Gesetzesänderung liegt auf der Stärkung des Diskriminierungsverbots aufgrund des Geschlechts im AGG. Künftig soll klar geregelt werden, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bei öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, nicht erlaubt ist. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch bleibt die Frage nach der umfassenden Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots offen.
Bislang war das Verbot, Menschen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion, Behinderung, Alters oder sexuellen Identität zu diskriminieren, auf private Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte beschränkt. Massengeschäfte beschreiben in der Regel Geschäfte, die unabhängig von den persönlichen Eigenschaften der Käufer unter den gleichen Bedingungen in großer Zahl abgeschlossen werden, wie etwa beim Kauf eines Handys oder beim Abschluss eines Vertrages für Telefondienste. Ein Problem ergibt sich jedoch bei Mietverträgen, die von Vermietern mit weniger als 50 Wohnungen angeboten werden, da hier kein besonderer Schutz existiert.
Dringlichkeit der Reform und internationale Perspektive
Die EU-Kommission hat bereits 2015 Bedenken geäußert und ein Verfahren gegen Deutschland wegen einer vermeintlichen Verletzung der EU-Verträge eingeleitet – dies jedoch ausschließlich in Bezug auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung sieht sich nun gezwungen, das AGG in diesem spezifischen Bereich anzupassen, um auch Transpersonen einen besseren Schutz zu bieten. Ataman hebt hervor, dass eine Stärkung der Rechte von Frauen wichtig sei, die beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt werden. Sie kritisiert jedoch, dass diese Restriktion nur für Geschlechtsdiskriminierung gelten soll. „Es ist unverständlich, warum nur Frauen geschützt werden sollen, während andere Formen der Diskriminierung, wie etwa gegen Juden oder Muslime, unbeachtet bleiben“, erklärt sie weiter.
Ataman fordert eine umfassende Reform des AGG, wie sie in dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien SPD, Grünen und FDP festgehalten ist. „Im internationalen Vergleich steht das deutsche Antidiskriminierungsrecht schwach da. Wir benötigen längere Meldefristen, stärkere Rechtsmittel gegen Diskriminierung und ein explizites Verbot von Diskriminierung durch staatliche Instanzen, einschließlich Behörden und der Polizei. Derartige Maßnahmen sind in den aktuellen Plänen der Bundesregierung jedoch nicht vorgesehen“, kritisierte sie eindringlich.
Die bevorstehenden Entscheidungen der Regierung sind daher von großer Bedeutung für die künftige Rechtslage in Deutschland. Während sich Ataman für mehr Schutz und Rechte stark macht, bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung den geforderten Reformen nachkommt. Die Diskussion über die Effektivität des Gesetzes und die Notwendigkeit umfassenderer Regelungen wird in naher Zukunft sicherlich intensiver geführt werden.
Für mehr Informationen zu diesem Thema, siehe den Bericht auf www.shz.de.
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