Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Aufregung unter Facebook-Nutzern in Deutschland! Opfer eines gigantischen Datendiebstahls aus dem Jahr 2021 haben künftig die Möglichkeit, einfacher Schadenersatz von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, zu fordern. Laut den jüngsten Erkenntnissen aus Karlsruhe müssen Betroffene lediglich nachweisen, dass sie zu den Opfern gehören, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Entscheidung könnte für über sechs Millionen Deutsche von Bedeutung sein, die durch den Vorfall betroffen sind, als 533 Millionen Nutzerdaten weltweit im Internet veröffentlicht wurden, wie Radio Hochstift berichtete.
Gemäß dem BGH-Urteil vom 18. November 2024 sind Betroffene nicht verpflichtet, zu beweisen, dass ihre Daten missbraucht wurden oder sie dadurch besondere psychische Beeinträchtigungen erfahren haben. Das bedeutet, dass sogar der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten als immaterieller Schaden anerkannt wird. Allerdings sind die potenziellen Auszahlungen moderat; der Vorsitzende Richter nannte einen Richtwert von 100 Euro als Beispiel für die mögliche Entschädigung. Diese Entscheidung könnte wegweisend für tausende weitere ähnliche Fälle in Deutschland sein, da sie den Rahmen für zukünftige Prozesse klar definiert, wie in einem Bericht von Beck Aktuell erläutert wird.
Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche
Um den rechtlichen Prozess zu starten, müssen geschädigte Nutzer sich vermutlich bis zum neuen Jahr gedulden, wenn das Klageregister durch das Bundesamt für Justiz geöffnet wird. Der Verbraucherschutzverband plant eine Musterfeststellungsklage, um den betroffenen Nutzern eine kollektive Vorgehensweise zu ermöglichen. Angesichts des bevorstehenden Fristablaufs zum Jahresende, der für viele Betroffene eine Frist für die Verjährung ihrer Ansprüche darstellt, drängt die Zeit. Der Vorfall hat nicht nur in Deutschland, sondern auch global für viel Aufsehen gesorgt, da das Vertrauen in Plattformen wie Facebook durch solche Datenschutzverletzungen erheblich leidet.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung