In Deutschland ist ein neuer Trend zu beobachten, bei dem Hanfprodukte zunehmend in Lebensmitteln eingesetzt werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat kürzlich gewarnt, dass diese Entwicklung Risiken birgt, insbesondere für Kinder. Immer mehr CBD-haltige Süßigkeiten wie Bonbons und Gummibärchen sind nicht nur in Online-Shops, sondern auch in klassischen Einzelhandelsgeschäften wie Candy Shops erhältlich. Diese Produkte sollten, so die offizielle Kennzeichnung, als „Sammelgegenstände“ und nicht für den Verzehr verkauft werden. Dennoch bestätigen die Verkäufer, dass die Artikel sehr wohl zum Essen gedacht sind.
Ein großes Problem liegt darin, dass die bunten Süßwaren leicht mit herkömmlichen Naschereien verwechselt werden können, was insbesondere für Kinder ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellt. Auch wenn CBD nicht berauschend wirkt, kann es zu Nebenwirkungen wie Schläfrigkeit und Benommenheit führen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat hierzu festgestellt, dass CBD als neuartiges Lebensmittel gilt, für welches noch keine entsprechende Zulassung vorliegt.
Marktforschung und Warnungen
Die alarmierenden Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2023 gab es über 90 Meldungen über Cannabinoide in Lebensmitteln im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF). Allein 44 Meldungen stammen von deutschen Behörden. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass einige dieser Produkte das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC) enthielten, dessen Verkauf in Deutschland vollkommen verboten ist. Diese Umstände lassen den Schluss zu, dass eine unzureichende Regulierung und Kontrolle in diesem Bereich besteht, was die Verbraucher gefährdet.
Besonders gefährlich ist nicht nur der Verkauf an sich, sondern auch die Marketingstrategien der Hersteller. Durch Begrifflichkeiten wie „high“ und die Verwendung von Hanfblättern in der Werbung wird der Eindruck eines berauschenden Erlebnisses erweckt. Die Verbraucherzentrale kritisiert diese Praktiken, da sie dazu führen, dass vor allem Kinder und Jugendliche den Konsum von CBD-haltigen Produkten verharmlosen und möglicherweise fördern.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat daraufhin umgehend Maßnahmen gefordert: eine strengere Kontrolle der Produkte sowie ein vollständiges Verkaufsverbot von solchen Süßwaren. Der Wunsch ist klar: Kinder und Verbraucher sollen besser geschützt werden, um den Risiken, die diese Produkte mit sich bringen, entgegenzuwirken und einen gesunden Umgang mit Lebensmitteln zu fördern.
Für genauere Informationen zu diesen Themen kann ein detaillierter Bericht auf www.hallanzeiger.de eingesehen werden.
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