In einer bedeutenden Entscheidung hat das Bundeskabinett in Berlin eine neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zur Kenntnis genommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das bestehende EU-Tierarzneimittelrecht anzupassen und somit die Bürokratie für Tierärzte zu reduzieren. Obwohl dies als positiver Schritt in die richtige Richtung angesehen wird, befürchten Experten, dass die tatsächlichen Entlastungen geringer ausfallen könnten, als ursprünglich erwartet.
Bundesminister Cem Özdemir äußerte sich in einer Stellungnahme besorgt über mögliche Rückschritte in den Bestrebungen, bürokratische Hürden abzubauen. „Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wieder eingeführt“, beklagte er. Die geplanten Entlastungen könnten pro Jahr um etwa vier Millionen Euro geringer ausfallen, was für die Tierärzte eine spürbare Belastung darstellt.
Schutz vor multiresistenten Keimen
Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist das Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika. Diese Medikamente sind nicht nur in der Tiermedizin von Bedeutung, sondern spielen auch in der Humanmedizin eine Rolle. Der Einsatz von Colistin, speziell in der Geflügelmast, ist problematisch, da er zur Entstehung multiresistenter Bakterien beitragen kann. Diese Entwicklungen stellen ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Durch die Novelle soll der Einsatz dieser Antibiotika, die in der Vergangenheit oft unzulässig verwendet wurden, erheblich eingeschränkt werden.
Die Verordnung umfasst zudem Anpassungen, die darauf abzielen, administrative Belastungen zu reduzieren und die bestehenden Dokumentationspflichten beim Abgeben von Tierarzneimitteln zu erleichtern. Allerdings wurde durch die Interaktion im Agrar- und Verbraucherausschuss des Bundesrates beschlossen, einige dieser Dokumentationsanforderungen zu erweitern, was die gewünschten Erleichterungen beeinträchtigen wird.
Minister Özdemir zeigte sich enttäuscht über diesen Kompromiss und hob hervor, dass trotz der Bemühungen um die Senkung der bürokratischen Hürden keine nennenswerten Fortschritte für die Tiergesundheit zu verzeichnen wären. Die Tatsache, dass es in den Verhandlungen zu einer Ausweitung von Anforderungen gekommen ist, wirft Fragen auf über den Einfluss der politischen Kräfte bei der Umsetzung von Entlastungen für die Tierärzte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken zwar eine Reaktion auf die Reformbestrebungen in der EU darstellt, jedoch in ihrer Umsetzung sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Diskussionen entwickeln und ob es zu weiteren Anpassungen kommen wird, um den Tierärzten die Arbeit zu erleichtern und gleichzeitig die Tier- und Gesundheitssicherheit zu gewährleisten. Mehr Informationen über den Zustand des Antibiotikaverbrauchs und den Therapeutikanalysen sind im Bericht des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zu finden, der umfassende Daten dazu liefert.