Döbeln/Roßwein. Ein betrügerisches Goldgeschäft hat einen 20-jährigen jungen Mann in die Schlagzeilen gebracht. Ursprünglich als Käufer von gefälschtem Gold gestartet, landete er selbst auf der Anklagebank. Im Streit um zwei angebliche Goldunzen, die sich als wertlose Fälschungen herausstellten, kam es zu einem überraschenden Rechtsstreit, der die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft auf sich zog.
Der Roßweiner hatte sich auf einen gefährlichen Tauschhandel eingelassen: Er wollte zwei Unzen Gold, die er für 3.550 Euro gekauft hatte, gegen vier Kilogramm Silber im Wert von 3.300 Euro tauschen. Nun, in der ersten Hauptverhandlung, wurde festgestellt, dass er wusste, dass das Gold unecht war. Die Anklage lautete auf Versuch des Betrugs, da er versuchte, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Tauschgeschäft: Gold gegen Silber
Das verwickelte Tauschgeschäft nahm eine dramatische Wendung, als der bayerische Händler, der von dem schüchternen Roßweiner den Goldtausch erwartete, an den verpackten Unzen zweifelte. Ein renommierter Edelmetallhändler bestätigte seine Sorgen und stellte ein Zertifikat aus, das die Fälschung bestätigte. Auch die Polizei wurde involviert, und die Ware wurde sofort beschlagnahmt. Der Händler warnt nun: „Er hat die Sache geschickt eingefädelt!“
Nach einem Jahr voller Komplikationen gelangte der Fall zurück in den Gerichtssaal, wo der 20-Jährige schließlich zu seinem Verhalten Stellung nahm. Sein Verteidiger versuchte, die Strafe auf Jugendstrafrecht zu minimieren, was zu einigen hitzigen Diskussionen führte. Während die Jugendgerichtshilfe eine „erhebliche Reifeverzögerung“ sah, plädierte die Staatsanwaltschaft für Erwachsenenstrafrecht, angesichts der Schwere des Verbrechens.
Richter sieht jugendtypische Verfehlung
Richter Simon Hahn entschied schließlich, den Angeklagten zu sechs Monaten gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen, unter dem Vorwand, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelt. Mit dem Urteil hofft er, den 20-Jährigen aus der Arbeitslosigkeit zu helfen, die er seit einem halben Jahr erlebt. Das Verfahren wird von der Staatskasse finanziert, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.