Dresden

NSU-Helferin vor Gericht: Beihilfe zur räuberischen Erpressung!

Stand: 31.10.2024 11:00 Uhr

Ein dramatisches Urteil des Oberlandesgerichts Dresden: Eine mutmaßliche Unterstützerin der berüchtigten NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss sich wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten! Die Angeklagte, die von den Raubüberfällen des NSU-Trios wusste, wird jedoch von einer schwereren Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung entlastet. Das Gericht stellte fest, dass ihr nicht nachgewiesen werden kann, dass sie zum Zeitpunkt der Taten von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wusste.

Die Angeklagte soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte und persönliche Daten zur Verfügung gestellt haben. Diese Informationen könnten entscheidend für die Unterstützung des NSU gewesen sein, einer Neonazi-Terrorzelle, die zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Morde verübte. Die Bundesanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um gegen die Entscheidung des OLG Dresden Beschwerde einzulegen. Ein weiterer Prozess, der die Verstrickung in die grausamen Taten des NSU beleuchten könnte, steht also noch aus!

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Die grausame Bilanz des NSU

Der NSU, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, verübte in einem beispiellosen Terrorfeldzug zehn Morde an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft sowie einer deutschen Polizistin. Zudem verübten sie verheerende Bombenanschläge in Köln, die zahlreiche Verletzte forderten. Die beiden Männer nahmen sich 2011 das Leben, um ihrer Festnahme zu entgehen, was schließlich zur Aufdeckung des NSU führte.

MDR (sth/aka)/dpa

Quelle/Referenz
tagesschau.de

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