Bautzen

Wahl in Bautzen: Helfer gesucht für den großen Tag am 23. Februar!

Am 7. Januar 2025 gab die Stadt Bautzen bekannt, dass für den anstehenden Wahltermin am 23. Februar 2025 dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht werden. Diese Unterstützer sind für den reibungslosen Ablauf der Wahl in 23 Wahlbezirken und 9 Briefwahllokalen unerlässlich.

Die Wahlhelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Erfrischungsgeldes. Voraussetzung für die Mitarbeit ist, dass die Interessenten am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Bautzen haben.

Aufgaben und Organisation der Wahl

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe der Stimmzettel. Zudem sind sie für die Auszählung der Stimmen am Ende des Wahltages verantwortlich. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, und die Stimmen werden am gleichen Abend vor Ort ausgezählt.

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Interessierte Personen können sich mit einem ausgefüllten Formblatt „Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand“ melden. Der Kontakt kann über die E-Mail-Adresse innerer-service(at)bautzen.de oder telefonisch unter 03591 534-101 erfolgen.

Zusätzlich zu den Informationen aus Bautzen wertete die Bundeswahlleiterin die Aufgaben der Wahlhelfer und die organisatorischen Abläufe näher aus. Die Wahlhelfer müssen die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherstellen, das Wahlverfahren überwachen und die Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel freigeben. Zudem unterstützen sie Wähler mit Behinderungen während der Stimmabgabe und übernehmen Aufgaben wie die Zählung der Stimmen und die Erstellung einer Niederschrift über die Wahlhandlungen und Ergebnisse.

Die Wahllokale öffnen um 8:00 Uhr und bleiben bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale, wobei die Dauer der Auszählung vom Umfang der Wahl abhängt. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) verankert.


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Beste Referenz
bautzen.de
Weitere Quellen
bundeswahlleiterin.de

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