In Sachsen-Anhalt wurden anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage 19 Menschen vorzeitig aus der Haft entlassen, wie das Justizministerium mitteilte. Diese vorzeitigen Freilassungen führten dazu, dass insgesamt 177 Hafttage nicht vollstreckt wurden. Der Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe der endgültigen Zahlen ist für Anfang des kommenden Jahres angesetzt. Es wird dabei angemerkt, dass möglicherweise kurzfristig weitere Begnadigungen erfolgen könnten. Die 19 begnadigten Personen hatten unterschiedliche Strafen, darunter Strafarrest sowie Freiheits- und Jugendstrafen, und wären regulär zwischen Ende November 2024 und Anfang Januar 2025 aus der Haft entlassen worden. Der Grund für die vorzeitige Entlassung war nicht die Schwere der begangenen Straftaten, sondern es musste lediglich sichergestellt sein, dass keine weiteren Haftantritte im Anschluss geplant waren, berichten die MDR Nachrichten.
Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen 20 Personen 2022 und 23 Personen 2023 vorzeitig aus der Haft entlassen wurden, ist die Anzahl der Begnadigungen 2024 leicht gesunken. Aktuell sind im Justizvollzug Sachsen-Anhalt insgesamt 1.472 Personen untergebracht. Die Entscheidung über Begnadigungen fällt dabei im Rahmen des Justizministeriums, das durch Ministerin Franziska Weidinger geleitet wird. Das Ministerium hat vielfältige Zuständigkeiten, die unter anderem auch die Organisation des Justizsystems sowie den Verbraucherschutz umfassen. Neben der Durchführung von juristischen Prüfungen für zukünftige Rechtsanwälte spielt es eine wichtige Rolle in der Umsetzung von Justizgesetzen und Verwaltungsvorschriften im Land. Nähere Informationen über die Aufgaben des Ministeriums finden sich auf der Website des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.