Im Jahr 2024 wurden im Land Sachsen-Anhalt bislang 6.296 Genehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte erteilt, wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt berichtet. Dies zeigt einen signifikanten Rückgang im Vergleich zu den 12.438 Genehmigungen im Jahr 2019. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit, wenn große Lasten wie Weihnachtsbäume für Märkte transportiert werden, sind solche Transporte deutlich sichtbar. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig und umfassen Änderungen in der Gebührenordnung sowie der Zuständigkeit für Genehmigungen.
Ursachen des Rückgangs
Die Rückgänge in den Genehmigungen sind auf drei Hauptfaktoren zurückzuführen. Erstens wurde seit 2021 eine neue Gebührenordnung eingeführt, die bundesweit einheitliche Gebühren für Anträge schafft. Dadurch sind weniger „Vorrats“-Anträge eingegangen, da nun auch ungenutzte Anträge Kosten verursachen. Zweitens hat sich die Zuständigkeit verändert: Das Landesverwaltungsamt ist jetzt nur für Anträge zuständig, bei denen der Transport in Sachsen-Anhalt beginnt. Diese Entwicklung hat zu einer effizienteren Bearbeitung geführt, wodurch Anträge über das digitale System „VEMAGS“ erfolgen. Drittens ist, trotz eines großen Anteils für Transporte von Windkraftanlagen, die Zahl der beantragten Transporte gesunken, unter anderem aufgrund der Wegfälle von Förderungen.
Die genauen Anforderungen für die Beantragung dieser Transporte sind im Verfahrensmanagement VEMAGS festgelegt. Hierbei müssen vollständig ausgefüllte Antragsformulare bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden. Es ist entscheidend, dass sowohl der Antragsteller als auch der verantwortliche Disponent klar benannt werden. Dies gewährleistet eine transparente und effiziente Genehmigungsprozedur, die den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
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