Rufe nach Verbot der AfD: Beliebter denn je in Deutschland

Rufe nach Verbot der AfD: Beliebter denn je in Deutschland
Die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) hat sich zur größten Oppositionsgruppe in Deutschland entwickelt und hat in mehreren Meinungsumfragen sogar die derzeitige Kanzlerpartei von Friedrich Merz, die CDU, übertroffen. Dies geschah in den Wochen nach der Bundeswahl im Februar.
Forderungen nach einem Verbot der AfD
Gleichzeitig mehren sich die Stimmen, die ein generelles Verbot der AfD fordern, zuletzt auch von einer anderen bedeutenden politischen Partei. Im Mai hat die Sicherheitsbehörde des Landes, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die AfD offiziell als extremistische Organisation eingestuft, die die Demokratie bedroht. In einem 1.100-seitigen Bericht legte das BfV fest, dass die Partei rassistisch, anti-muslimisch und abwertend gegenüber „ganzen Bevölkerungsgruppen“ in Deutschland ist.
Überwachung und rechtliche Grundlagen
Diese Maßnahme ermöglicht es dem BfV, die Gruppe besser zu überwachen und hat die Bestrebungen, ein Verbot zu erwirken, erneut angeheizt, obwohl die AfD bei der nationalen Wahl im Februar 20,8% der Stimmen erhielt – die beste Leistung einer rechtsextremen Partei in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg.
Die AfD hat ebenfalls laute Unterstützung aus der Trump-Administration genossen, vor allem durch den Tesla-Milliardär Elon Musk, der die Deutschen vor der Wahl dazu aufrief, für die Partei zu stimmen. Kürzlich kritisierten auch der US-Vizepräsident JD Vance und Außenminister Marco Rubio die Entscheidung Deutschlands, die AfD als extremistisch einzustufen.
Der lange Weg zu einem Verbot
Der rechtliche Weg zu einem Verbot der AfD ist jedoch lang und weitgehend ohne Präzedenzfall. Um eine Wiederholung der Nazi-Herrschaft zu vermeiden, basiert das politische System Deutschlands auf der streitbaren Demokratie, die dem Staat ermöglicht, sich gegen interne Bedrohungen seiner demokratischen Prinzipien und der verfassungsmäßigen Ordnung zu verteidigen. Dies kann auch die Verbotspolitik gegen politische Parteien einschließen.
Um ein Verbot auszusprechen, müssen zwei Kriterien vom Bundesverfassungsgericht erfüllt werden: Erstens muss die betreffende Partei nachweislich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung arbeiten, was eine „aktiv aggressive Haltung“ erfordert. Zweitens muss die Partei genügend Zustimmung genießen, um eine reale Bedrohung für die Demokratie darzustellen – ein 2017 eingeführtes Kriterium, das als „Potenzialität“ bekannt ist.
Herausforderungen bei einem Verbot
Parteiungen, die das erste Kriterium erfüllen, aber nicht das zweite, können zwar von der öffentlichen Wahlkampffinanzierung ausgeschlossen werden, dürfen aber weiterhin andere Aktivitäten ausüben. Till Holterhus, Professor für Verfassungsrecht an der Leuphana Universität Lüneburg, erklärte: „Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis in Deutschland, dass die AfD nicht verboten werden kann, weil sie zu groß ist. Das Gegenteil ist der Fall: Ihre Größe zeigt, dass sie das Kriterium der ‚Potenzialität‘ erfüllt.“
Um den Prozess eines Parteiverbots einzuleiten, muss ein formeller Antrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Dies kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat erfolgen. Das Gericht entscheidet dann, ob es das Verfahren einleitet oder den Antrag als unbegründet abweist.
Folgen eines Verbots der AfD
Kommt es zu einem Verbot, würde die Partei aufgelöst und von allen politischen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Zudem wäre es ihr untersagt, Ersatzorganisationen zu gründen. Mindestens zwei Drittel der Richter müssen sich einig sein, um die Erklärung abzugeben. Praktisch würde dies bedeuten, dass die aktuellen Abgeordneten der AfD automatisch ihre Mandate auf regionaler, bundesstaatlicher und europäischer Ebene verlieren würden.
Von den 152 Sitzen, die die AfD derzeit im Bundestag hat, sind 42 Direktmandate. Diese 42 Wahlkreise müssten erneut wählen, um neue Kandidaten aus anderen Parteien zu bestimmen. Die anderen 110 AfD-Sitze, die über ein Parteiensystem vergeben werden, blieben bis zur nächsten Wahl leer. Ebenso blieben die Sitze der AfD im Europäischen Parlament unbesetzt.
In zwei Fällen hat das Bundesverfassungsgericht seit seiner Gründung Parteien verboten: Die sozialistische Reichspartei (SRP), die Nachfolgerin der NSDAP, wurde 1952 verboten, und vier Jahre später folgte die kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Ängste vor einer Radikalisierung
Der steigende Einfluss der AfD hat weite Besorgnis ausgelöst, insbesondere als es öffentlich wurde, dass führende Mitglieder der AfD über eine Massendeportation von Migranten diskutiert hatten.
Dennoch bleiben die deutschen Gesetzgeber uneinig über den besten Weg, mit der AfD umzugehen. Einige befürchten, ein Verbot könnte nach hinten losgehen und die Unterstützung für die rechte Bewegung noch verstärken. Lars Klingbeil, Co-Vorsitzender der SPD, stellte klar, dass die Bemühungen um ein Verbot beginnen sollten. Doch die CDU, die die Koalitionsregierung in Deutschland führt, zögert.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warnte davor, dass die Entscheidungen auf dem SPD-Parteitag noch kein Mandat für ihn sind. Merz selbst zeigte sich skeptisch gegenüber einem Verbot, was die AfD bedeutet: ihre Unterstützung könnte durch ein Verbot weiter steigen, was die Wahrscheinlichkeit einer „Märtyrer-Effekts“ erhöht.
Während sich die rechtlichen Verfahren möglicherweise über Monate oder Jahre hinziehen können, könnten sie die Plattform der AfD weiter stärken und die Dachforderung von Populisten in Europa zusammenschweißen.