GesetzRheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz erlaubt Flussbestattungen: Ein neuer Trend im Tod!

In Rheinland-Pfalz stehen grundlegende Veränderungen im Bestattungsgesetz bevor. Mit einer bahnbrechenden Reform hat der Ministerrat beschlossen, dass die Asche Verstorbener künftig nicht mehr zwingend auf Friedhöfen beigesetzt werden muss. Das bedeutet, die Angehörigen haben mehr Freiheit bei der Wahl der Bestattungsart, da sie nun in der Lage sind, die Urne auch zu Hause aufzubewahren oder die Asche unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise in Flüssen wie dem Rhein, Mosel, Saar und Lahn, zu verstreuen. Diese Lockerungen reagieren auf die steigende Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen, wie sie in vielen europäischen Nachbarländern bereits gang und gäbe sind, berichtete die Rhein-Zeitung.

Neue Möglichkeiten und Vorschriften

Zusätzlich zu den Änderungen für die Urnenaufbewahrung wird auch die Erdbestattung ohne Sarg für alle Menschen möglich sein und nicht mehr nur aus religiösen Gründen, so die Angaben des kohero Magazins. Diese Reform soll die individuelle Bestattungswünsche stärker respektieren und den Menschen die Möglichkeit geben, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Obwohl die endgültige Entscheidung des Landtags für das Frühjahr 2025 ansteht und eine Anhörung des Bundesverbands der Bestatter sowie der Kommunen noch aussteht, könnte das neue Gesetz bereits im Sommer 2025 in Kraft treten.

Diese Reform stellt einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz dar und gibt den Menschen mehr getragenen Einfluss auf die Art und Weise, wie sie ihre Verstorbenen ehren möchten. Die zunehmende Flexibilität und die Möglichkeit, alternative Bestattungsarten wie Diamantbestattungen oder die Wünsche der Verstorbenen zu berücksichtigen, zeigen ein wachsendes Bewusstsein für persönliche Bedürfnisse in der Trauerkultur.

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Rheinland-Pfalz, Deutschland
Beste Referenz
rhein-zeitung.de
Weitere Quellen
kohero-magazin.de

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