Das Pirmasenser Amtsgericht hat einen 22-jährigen Mann wegen Nötigung und Verletzung des Gewaltschutzgesetzes verurteilt. Die Strafe umfasst 60 Tagessätze zu je zehn Euro. Die Vorwürfe entstammen einem Vorfall, bei dem der Angeklagte wiederholt in die Nähe seiner Ex-Freundin aufgetaucht war, nachdem gegen ihn eine gerichtliche Verfügung erlassen wurde.
Die Ex-Freundin hatte beim Familiengericht eine Gewaltschutzverfügung erwirkt, die den Angeklagten verpflichtete, sich mindestens 100 Meter von ihrer Wohnung fernzuhalten und jeglichen Kontakt zu vermeiden. Trotzdem zeigte sich der 22-Jährige im November 2023 vor ihrer Wohnung und forderte sie auf, mit ihm zu sprechen. Dabei äußerte er, er wolle in die Wohnung und brachte sie mit Äußerungen wie „Ich werde dich abstechen, wenn ich dich auf der Straße wiedersehe und du nicht mit mir redest“ in Angst und Schrecken.
Ein gewohntes Muster von Drohungen
Der Angeklagte gab zu, dass er im Affekt gehandelt habe, weil ihn seine Ex-Freundin „zur Weißglut“ getrieben habe. Nach seinen Angaben konnte er das gemeinsame Kind nicht sehen, weshalb er so reagierte. Er betonte, dass sie letztlich einen normalen Dialog geführt und ihm ihr Handy zurückgegeben habe, was er als Grund für sein Erscheinen in der Nähe ihrer Wohnung anführte. Seine Ex-Freundin selbst äußerte, dass sie ihm deutlich gemacht habe, dass er sich nicht in ihrer Wohnung aufhalten dürfe und ob er ihr tatsächlich gedroht hatte, daran könne sie sich nicht mehr erinnern.
Nachdem der Mann einige Tage später beim Überprüfen ihres Handys vier gelöschte Nachrichten und einen verpassten Anruf konstatierte, stellte sich für sie die Frage, warum er wieder Kontakt aufgenommen hatte. Der Angeklagte jedoch argumentierte, dies sei nicht absichtlich geschehen; eventuell könnte es beim Löschen ihrer Nummer zu einem Missverständnis gekommen sein. Die Umstände rund um die Zustellung der Gewaltschutzverfügung, die sich aufgrund von Problemen mit seiner Wohnanschrift kompliziert hatten, führten dazu, dass das Gericht entschied, ihm die Schuld am ersten Verstoß nicht nachweisen zu können.
Trotz seiner Vorstrafen entging der Angeklagte einer möglichen Freiheitsstrafe, da das Gericht dies als nicht notwendig erachtete. Diese Entscheidung hat jedoch noch keine Rechtskraft, was bedeutet, dass es in Zukunft zu weiteren rechtlichen Schritten kommen könnte.
Die rechtlichen Konsequenzen und die Gefühle der Beteiligten in dieser Angelegenheit sind Teil eines größeren Diskurses über den Umgang mit häuslicher Gewalt und den Schutz von Opfern in solchen Situationen. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall sind bei www.rheinpfalz.de erhältlich.