Pirmasens

Bewährungsstrafe für 61-Jährigen nach Gewaltvorfall am Westbahnhof

Ein dramatischer Vorfall vor der Gaststätte Westbahnhof in Pirmasens hat nun zu einem Urteil geführt: Ein 61-jähriger Mann wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt!

Im Mai 2023 kam es zu einem skandalösen Vorfall, bei dem ein 57-jähriger Mann verletzt wurde. Das Schöffengericht hatte bereits einen 54-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Doch die Umstände blieben nebulös: Das Opfer konnte sich nicht klar erinnern, wer ihn geschlagen hatte und ob ihm tatsächlich Geld abgenommen wurde. Der Staatsanwalt sprach von einem Puzzle, das zusammengesetzt werden musste, da der Geschädigte gesundheitlich eingeschränkt ist und verschiedene Versionen des Geschehens präsentierte.

Verwirrende Zeugenaussagen und ein mysteriöser Stiefsohn

Der 57-Jährige berichtete von einem Übergriff durch zwei Personen, bei dem ihm 70 Euro abgenommen werden sollten. Bei seiner Aussage schwankte er zwischen verschiedenen Tätern: Zunächst nannte er den 54-Jährigen, dann war er sich unsicher und schließlich bezog er auch den 61-Jährigen mit ein. Überraschend brachte er sogar den Stiefsohn des 54-Jährigen ins Spiel, der angeblich ebenfalls an dem Übergriff beteiligt gewesen sein könnte. Doch der 54-Jährige bestritt, dass sein Stiefsohn vor Ort war.

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Das Gericht war überzeugt, dass der 61-Jährige nicht zufällig am Tatort war. Er hatte eine Verletzung an der Hand und war nach dem Vorfall geflüchtet. Trotz seiner Vorstrafen entschied das Gericht, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, da „nichts Größeres passiert“ sei. Der verurteilte Mann muss nun 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, doch die versuchte räuberische Erpressung konnte nicht nachgewiesen werden. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und argumentierte, dass der 54-Jährige derjenige gewesen sein könnte, der den Schlag versetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle/Referenz
rheinpfalz.de

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