Am Sonntagnachmittag schrillten die Alarmglocken in der Mainzer Altstadt, als ein Passant die Polizei rief und berichtete, möglicherweise von einem Geschoss getroffen worden zu sein. Der Mann wies eine Rötung im Gesicht auf, was sofort die Beamten veranlasste, die Große Langgasse bis 21 Uhr abzusperren, um potenzielle Gefahren für Unbeteiligte zu bannen, wie news-stadt.de schilderte.
Die umgehend eingeleitete Ermittlung brachte einen 36-jährigen Tatverdächtigen ans Licht, der von den Beamten in seiner Wohnung, gelegen in einer nahegelegenen Seitenstraße, befragt wurde. Dort entdeckten die Polizisten eine Softairwaffe, die als mögliches Tatwerkzeug gilt. Während der Ermittlungen wurden auch Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen sowie Fensterschäden in der Nähe der Wohnung des Verdächtigen festgestellt. Ob diese Schäden mit dem Vorfall in Verbindung stehen, wird derzeit noch geprüft. Die Polizei Mainz bittet Beobachter, sich unter der Nummer 06131/65-33999 zu melden, wenn sie relevante Hinweise liefern können.
Ermittlungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Laut dem Strafverfahren Gesetz (§ 163 StPO) ist es Aufgabe der Polizei, Straftaten aufzuklären und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verdunkelung des Sachverhalts zu verhindern, was in dieser Situation von großer Relevanz ist. Beamte sind berechtigt, Ermittlungen durchzuführen und Informationen von anderen Behörden einzuholen, um schnellstmöglich Antworten zu erhalten, wie in dejure.org dargelegt. Die Sache bleibt spannend, und die Ermittlungen sind in vollem Gange, da noch viele Fragen offen sind und unklar bleibt, ob es weitere Geschädigte gibt oder ob es sich um einen isolierten Vorfall handelt.
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